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Tricks gegen
neue Häuser

Erschließung von Apothekerstraße

Halle (pes). Durch den Kauf zweier schmaler Grundstücksstreifen wollen zwei Anlieger den Bau neuer Häuser oberhalb der Volksbank verhindern. Der Haller Planungsausschuss hat den »Protestlern« ein Schnippchen geschlagen.

Baugrundstücke nahe der Haller Innenstadt sind begehrt, aber auch rar. Oberhalb der B 68, zwischen Apothekerstraße und Maximilian-Kolbe-Straße, sollen auf einem insgesamt 2078 Quadratmeter großen Grundstück neben dem bestehenden Wohnhaus noch drei weitere Einfamilienhäuser errichtet werden. Zwei Anlieger aber haben einen kleinen Sperrriegel geschaffen. Sie haben zwei nur 4,75 Meter breite Grundstücksstreifen erworben, um eine Erschließung von der Maximilian-Kolbe-Straße und damit eine Bebauung insgesamt zu verhindern.
Nachdem Verhandlungen mit den Käufern der beiden Mini-Grundstücke gescheitert sind, hat der Planungs- und Bauausschuss aber dem jetzigen Inhaber des großen Gartens eine Hintertür geöffnet. Über einen kleinen Stichweg von der Apothekerstraße aus, so stellte es Stadtplanerin Yvonne Bergemann vom Büro Nagelmann & Tischmann vor, soll künftig die Erschließung für alle vier neu parzellierten Grundstücke erfolgen. Die blockierten Streifen würden dann gar nicht mehr benötigt.
Ganz anders steht die Stadt zum Bauwunsch eines Interessenten, der in den zur Kiskerstraße hin gelegenenen Gärten an der Bergstraße eine Baumöglichkeit in zweiter Reihe eingeräumt haben möchte. Die Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes war im Ausschuss bereits einmal abgelehnt worden, eine Befragung der Nachbarn ergab, so berichtete Abteilungsleiter Michael Flohr (Bauamt) im Planungsausschuss, dass 90 Prozent der Anlieger keinen Wert auf eine zweite Baureihe legten.
Der bauwillige Haller hat sich zwischenzeitlich an den Petitionsausschuss des Landtages gewandt, und der hat bei der Stadt auch um eine Stellungnahme gebeten. Das Thema soll deshalb in der nächsten Ausschusssitzung noch einmal behandelt werden, kündigte Flohr an. Die Meinung der Stadtverwaltung aber dürfte sich bis dahin kaum ändern, denn auch der Landtag hat keinen Einfluss auf das grundgesetzlich verankerte Hoheitsrecht der Stadt, auf ihrem Territorium über Bauvorhaben zu entscheiden.

Artikel vom 23.11.2006