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Rauschende Gelage gefeiert mit gestohlener EC-Karte

Per Lastschrift eingekauft - Gericht beendet die Party

Von Hubertus Hartmann
Paderborn (WV). Bier, Schnaps, Zigaretten, Steaks und Knabberzeug - volle Einkaufswagen schoben Elmar K. (41) und seine Freunde aus Paderborner Supermärkten. Sie feierten rauschende Party und freuten sich, dass es nichts kostete.

Die Waren hatten sie nämlich mit einem einfachen Trick ergaunert - per Lastschrift auf gestohlene EC-Karten. Die erste Karte hatte Günter C. (44) bei einer privaten Feier entwendet und seinem Kumpel Elmar gegeben. Der war abgeklärt genug, die Einkäufe zu tätigen. In allen großen Lebensmittelmärkten der Paderstadt war er fortan Stammkunde.
Vom PIN-Verfahren, bei dem er die zur Karte gehörende Geheimzahl benötigt hätte, ließ der Betrüger wohlweislich die Finger. Doch beim Lastschriftverfahren schauen die wenigsten Kassiererinnen genau hin. Flugs einen Namen auf den Beleg gekritzelt, und schon ist der Einkauf bezahlt. Selbst wenn die gestohlene Karte bei der Bank bereits gesperrt ist, soll diese Methode noch funktionieren. Marktintern wird die Karte angeblich erst gesperrt, wenn die erste Lastschrift zurück kommt. Da zwischen Zahlung und Einlösung in der Regel ein bis zwei Tage, zumindest aber einige Stunden liegen, können Betrüger erst einmal fröhlich shoppen, bevor der Schwindel auffliegt.
Und Elmar K. hatte nicht nur eine Karte. Eine weitere will er gefunden, ein dritte von einem Unbekannten erhalten haben. Insgesamt 91 mal klappte der Lastschrifttrick, bis die Polizei dem Treiben ein Ende bereitete.
Das Paderborner Schöffengericht schickte K. wegen Betruges und Urkundenfälschung für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Sein Gehilfe Günter C. kam mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren davon.
Für die beiden Gauner und ihre Clique ist die Party vorbei - die Lebensmittelmärkte bleiben vermutlich auf ihren Schäden von mehreren tausend Euro sitzen. »Sie haben es den Angeklagten aber auch sehr leicht gemacht«, bemerkte Verteidiger Dr. Olaf Schilasky.

Artikel vom 24.11.2006