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Berufung gegenstandslos

Drei Punkte bleiben bei TuRa Espelkamp II


Altkreis Lübbecke (WB). Die Kreisspruchkammer des FuL-Kreises Lübbecke hat jetzt endgültig entschieden, dass die drei Punkte der am 10. Oktober 2006 ausgefallenen Kreisliga-B-Begegnung zwischen dem SV Hüllhorst-Oberbauerschaft II und TuRa Espelkamp II an die TuRaner fallen. Damit bestätigte die KSK das bereits am 26. Oktober dahingehende Urteil. KSK-Vorsitzender Werner Niemeyer begründete das Urteil gegen eine vom SVHO vorgebrachte Berufung: »Bei der Prüfung der Prüfungsbegründung ist festgestellt worden, dass im vorliegenden Falle der Paragraph drei der Rechts- und Verfahrensordnung anzuwenden ist. Nach Absatz sieben, Satz sechs ist die Entscheidung des Rechtsorgans (Kreisspruchkammer) unanfechtbar. Das Urteil vom 26. Oktober 2006 ist somit rechtskräftig. Die Berufung ist gegenstandslos.«

Artikel vom 23.11.2006