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Streit um Kauf
von Kunstwerken

MARTa: Keine Einigung vor Gericht

Herford (ram). Der Streit um den Kauf von Kunstwerken für das Museum MARTa geht in die nächste Runde: Bei einem Gütetermin gestern vor dem Arbeitsgericht Herford konnten sich die beiden Parteien nicht einigen. Wie berichtet, wird dem Prokuristen des Museums vorgeworfen, Rechnungen, die für den Ankauf von Kunstwerken entstanden sind, nicht ordnungsgemäß verbucht zu haben.

Forderungen in sechsstelliger Höhe an das Museum seien somit verborgen geblieben. Die finanzielle Situation von MARTa sei verschleiert worden. Die Stadtwerke Herford, bei denen der Prokurist seit 1994 beschäftigt war, hatten ihm mit dem Hinweis auf Pflichtverletzung gekündigt. Gegen diese Kündigung klagt nun der Mann.
Dessen Verteidiger, der Bielefelder Rechtsanwalt Dr. Hartmut Stracke, erklärte: »Für den Einkauf der Kunstwerke im Museum war weder mein Mandant noch der ehemalige Geschäftsführer Hans-Jörg Gast, sondern der künstlerische Leiter Jan Hoet verantwortlich.« Sein Mandant habe eingehende Rechnungen über Kunstwerke an den Geschäftsführer Hans-Jörg Gast weitergeleitet. Dieser habe stets erklärt, er kümmere sich darum.
»Es gab doch nur drei Möglichkeiten, wie mit diesen Rechnungen verfahren werden konnte. Entweder das Museum hatte genug Geld und hat die Rechnungen beglichen, oder es wurde ein Spender gefunden. Als drittes hätte man das Werk eines Künstlers kaufen können, um dann einen Sponsor zu finden. Dann wäre die Rechnung auf den Sponsor umgeschrieben worden und er hätte das Kunstwerk dem Museum als Dauerleihgabe zur Verfügung stellen können«, zählte Dr. Stracke auf.
Der Mitarbeiter der Stadtwerke war seit November 2004 Prokurist bei MARTa. Sein Anwalt bekräftigte noch einmal, dass der Geschäftsführer Gast über die Rechnungen Bescheid gewusst haben muss. Nachdem sich die beiden Parteien gestern nicht einigen konnten, kommt es am 7. Februar kommenden Jahres zur Verhandlung.
Der im HERFORDER KREISBLATT erwähnte Vorwurf, MARTa-Mitarbeiter hätten auf Kosten des Museums in einem Restaurant mehrfach gegessen und getrunken, war nicht Bestandteil des Prozesses. Dieser Vorgang wurde jedoch in einer nichtöffentlichen Sitzung ebenfalls als Missmanagement bei MARTa kritisiert.

Artikel vom 23.11.2006