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Finanzamt zahlt noch Steuern für 2004 zurück

Mitarbeiter geben Hilfestellung

Lübbecke (WB). Noch bis zum 31. Dezember 2006 können Arbeitnehmer bei ihrem Finanzamt eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004 einreichen.

Auf diese Regelung weist Irina Peters-Schwiete, Leiterin des Finanzamts Lübbecke, hin und stellt gleichzeitig klar, dass eine Verlängerung der gesetzlichen Frist über das Jahresende hinaus nicht möglich ist.
Der Stichtag 31. Dezember 2006 gilt auch für den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage, der ebenfalls mit der Einkommensteuererklärung gestellt wird, und den an die Bausparkasse zu richtenden Antrag auf Wohnungsbauprämie.
Lohnen kann sich ein Antrag auf Veranlagung beispielsweise für Arbeitnehmer, wenn sie nur
lzeitweise im Jahr gearbeitet haben (Ferienjobs!),
lim Laufe des Jahres 2004 geheiratet oder ein Kind bekommen haben
loder wenn ihnen Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit von über 920 Euro entstanden sind.
Der Vordruck für die Einkommensteuererklärung ist im Finanzamt oder im Internet unter www.fm.nrw.de/go/vordrucke erhältlich. Für Besitzer eines PC gibt es vom Finanzamt eine kostenlose Software - im Internet unter www.elsterformular.de oder auf CD-ROM. Fragen werden von den Mitarbeitern oder im BürgerCenter der Landesregierung - Call NRW - montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Rufnummer 0180 3 100 110 beantwortet.

Artikel vom 22.11.2006