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BEKANNTMACHUNG
Der Rat der Gemeinde Kirchlengern hat am 22. 6. 2006 beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten.
Am 25. 10. 2006 wurde die Offenlegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.
Von der 10. Änderung sind folgende Flurstücke betroffen:
1.
Gemarkung Stift Quernheim, Flur 3, Flurstück 472 (Fläche zwischen Rehmerloh-, Mennighüffer, Mühlenbach- und Stockfeldstraße)
2.
Gemarkung Quernheim, Flur 3, Flurstücke 5, 391/53 (Quernheimer Feldweg/Schmiedestraße)
3.
Gemarkung Quernheim, Flur 1, Flurstücke 568, 152, 153 (ehemalige Waldfächen am Voßbrink)
4.
Gemarkung Südlengern-Dorf, Flur 4, Flurstücke 78, 176/29 (Gemeinbedarfsfläche neben der Schule)
Der Planentwurf einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes liegen in der Zeit vom 1. Dez. 2006 bis einschließlich zum 2. Jan. 2007 bei der Gemeindeverwaltung Kirchlengern (Raum 1.05) während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zu den Darstellungen bzw. Festsetzungen der Bauleitplanung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung Kirchlengern vorgebracht werden; es besteht Gelegenheit zur Erörterung. Über die vorgebrachten Anregungen wird der Rat der Gemeinde Kirchlengern entscheiden.
Kirchlengern, den 21. Nov. 2006
Der Bürgermeister
gez. Unterschrift
Meier

Artikel vom 24.11.2006