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Aktuelles Stichwort


Ölpreisbindung

Aus Wettbewerbsgründen orientiert sich der Gaspreis an der Preisentwicklung der wichtigsten Konkurrenzenergie, des Erdöls. Die Ölpreisbindung ist nicht gesetzlich verankert, sondern eine seit den 60er Jahren internationale Branchenvereinbarung. Eine Anpassung der Gaspreise erfolgt mit halbjährlicher Verzögerung.
Damals wusste niemand, ob sich Erdgas wegen der enormen Investitionen für den Leitungsbau durchsetzen werde. Auch wollten sich die Produzenten - meist selbst Ölförderer - bei einem Erfolg nicht selbst Konkurrenz machen. Im Unterschied zu Rohöl wird Erdgas nur von wenigen Ländern produziert. Frei verfügbare Mengen, wie beim Erdöl möglich, gibt es beim Erdgas praktisch nicht, weil die Produzenten zur Absicherung ihrer Investitionen langfristige Lieferverträge abgeschlossen haben.
Die Ölpreisbindung wirkt in beide Richtungen. Sie verhindert auch, dass Produzenten bei sinkenden Ölpreisen ihre Marktmacht ausspielen.

Artikel vom 18.11.2006