18.11.2006
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- ohne gesetzliche Wertgrenzen -
(009 K 085/03)
Verkehrswert (nicht Mindestgebot): 2800 E.
Die 5/10- bzw. 7/10-Wertgrenzen sind in diesem Termin nicht zu beachten (§§ 85a, 74a ZVG).
Laut Wertgutachten handelt es sich um einen ca. 15 m2 großen Kellerraum. Das Gutachten kann während der Geschäftszeiten (Mo.-Fr.: 8.30 bis 12.00 Uhr, Mo.: 14.00 bis 15.00 Uhr) auf der Geschäftsstelle, Zimmer 26 des Amtsgerichts, eingesehen werden.
Amtsgericht Bünde www.ag-buende.nrw.de
Es wird empfohlen, wegen der Sicherheitskontrollen am Gebäudeeingang mindestens 15 Minuten vor Terminsbeginn einzutreffen.
Artikel vom 18.11.2006