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Für Tag X konkrete Regeln treffen

Notar mahnt: Die Patientenverfügung ist nur ein Teil der Vorsorge

Herbram (WV). Mit dem Irrtum, dass die Menschen mit einer Patientenverfügung bereits alle notwendigen Dinge für die Stunde X geregelt haben, räumte Notar Bernhard Rebbe bei der Veranstaltung »Sterben in Würde - aber wie? Die Bedeutung der Patientenverfügung für ein Sterben ohne die Angst der Apparatemedizin« auf.

Mehr als 60 junge und ältere Interessenten waren zur zweiten Vortragsveranstaltung der Reihe »Durch Vorsorge der Trauer Raum geben« auf Einladung der CDU-Ortsunion Herbram/Herbram-Wald in den Herbramer Dorfgemeinschaftsraum gekommen.
»Mit der Patientenverfügung haben Sie nur einen kleinen Teil Ihrer Vorsorge getroffen. Regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht, wer Sie für den Fall, in dem Sie Ihren Willen nicht mehr äußern können, persönlich vertritt und in welchem Umfang«, riet der Referent den Besuchern. »Und«, so gab er einen weiteren Rat, »mit einer Beglaubigung oder gar einer Beurkundung verleihen Sie Ihrem geäußerten Willen noch mehr Nachdruck.« Damit machte der Rechtsanwalt und Notar deutlich, wie die Rangverhältnisse bei der Durchsetzung des eigenen Willens für den Fall der Nichtäußerungsfähigkeit sind.
Anhand praktischer Beispiele erläuerte der Notar, in welchem Spannungsfeld sich der Wille des Patienten auf der einen Seite und die Ärztepflicht auf der anderen Seite bewegen. Dabei sei es bei der Patientenverfügung besonders wichtig, zu Beginn genau zu definieren, für welchen Fall eine solche Patientenverfügung überhaupt gelte. »Der Bundesgerichtshof hat 2003 die Rechtsverbindlichkeit von Patientenverfügungen anerkannt, aber dem Gesetzgeber aufgetragen, Unklarheiten zu beseitigen. Da bis heute kein Gesetzentwurf vorliegt, besteht große Rechtsunsicherheit«, wies Ortsunionsvorsitzender Volker Jung in seiner Einleitung auf das rechtliche Dilemma hin. Deshalb werden die Organisatoren dieser Veranstaltungsreihe allen Interessierten in den kommenden Wochen Formulierungshilfen für das Abfassen einer Patientenverfügung zusammenstellen.
Jung freute sich über das riesige Interesse auch bei der zweiten Veranstaltung, zeige es doch dass man offensichtlich genau den Nerv der Menschen getroffen habe. Und so reagierten Jung und Mitveranstalter Pastor Josef Wördehoff spontan auf den Wunsch aus dem Publikum und gaben die Zusicherung, im kommenden Jahr die Problematik der Patientenverfügung auch aus Sicht eines Arztes beleuchten zu lassen. Interessenten sollten sich schon jetzt den nächsten Termin der Vortragsreihe notieren. Am 13. März referiert Imelda Epe-Bürger von der Hospizgruppe Mutter Theresa zum Thema »Hilfe, meine Frau ist schwer krank - was ist zu tun?«.

Artikel vom 16.11.2006