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Aktuelles Stichwort


Babysitter

Der Babysitter ist eine Betreuungsperson für Kinder, die noch im Haushalt der Eltern beaufsichtigt werden. Die Betreuung erfolgt auch immer eher sporadisch und unterliegt keinem Erziehungsauftrag.
Die Weisungsbefugnis liegt während der Betreuung durch den Babysitter weiterhin bei den Eltern. Aufwandsentschädigung und Zeit können frei vereinbart werden. Babysitten können Jugendliche schon ab dem 14. Lebensjahr.

Artikel vom 14.11.2006