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Angeklagter ist psychisch gestört

Drei Jahre für bewaffneten Raub

Von Sabrina Beck
Paderborn (WV). Als er morgens hungrig und pleite auf einer Parkbank erwachte, fasste Markus B. einen verhängnisvollen Entschluss: »Ich ziehe irgendeine Alte ab«. Jetzt musste er sich wegen bewaffneten Diebstahls vor dem Paderborner Landgericht verantworten.

Der gebürtige Warburger hatte am 22. Juli 2006 einen Fahrstuhl zur Tiefgarage am Königsplatz bestiegen und unter Vorhalt eines Messers versucht, einer 73-Jährigen die Geldbörse abzunehmen. Die Dame wehrte sich jedoch heftig, drückte in ihrer Verzweiflung wahllos auf die Knöpfe des Aufzugs und rief lautstark um Hilfe. Markus B. suchte schließlich ohne Beute das Weite. Sein Verteidiger merkte an, dass der 21-Jährige die Rentnerin nicht habe verletzen wollen. Körperlich sei er der Frau doch allemal überlegen gewesen, er hätte ihr die Geldbörse durchaus gewaltsam entreißen können.
Noch immer hungrig und mittellos, setzte der Angeklagte seinen Weg in Richtung eines Supermarktes am Königsplatz fort. Im Einkaufswagen einer 68-jährigen Frau entdeckte er deren Portmonee, schnappte es mit einer schnellen Handbewegung und ergriff die Flucht.
Bereits 2002 war Markus B. strafrechtlich aufgefallen, bekam Bewährung und stand zudem unter ständiger Betreuung. Zum Tatzeitpunkt war er ohne festen Wohnsitz. »Das war eine Sondersituation«, argumentierte die Verteidigung. Markus B. habe den Verlust der gewohnten Rahmenbedingungen nicht bewältigen können. Ein Sachverständiger attestierte ihm eine organische Persönlichkeits- und Verhaltensstörung, er stelle weiterhin eine Gefahr dar.
Stefan Schäfer, Vorsitzender Richter der zweiten großen Strafkammer, verurteilte den jungen Mann zu drei Jahren Haft und ordnete seine Unterbringung in einer psychatrischen Klinik an. Markus B. hatte zuvor um »eine letzte Chance« gebeten. Die Erfolgsaussichten einer ambulanten Therapie gelten in den Augen der Kammer jedoch als »bescheiden«.

Artikel vom 14.11.2006