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19 Antworten rund
um die 19 Prozent

Was die Mehrwertsteuererhöhung den Bürgern beschert

Von Michael Schläger
und Michael Delker
Gütersloh (WB). Am 1. Januar steigt in Deutschland die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent. Auch in Gütersloh wird deswegen vieles teurer, manches erst mit Verspätung.

Einige Preiserhöhungen haben ganz andere Ursachen, und weniges wird sogar billiger.
1. Strom und Gas: Die Stadtwerke geben die drei Prozent Mehrwertsteuererhöhung in voller Höhe an die Kunden weiter.
2. Wasser: Für Leitungswasser gilt der verminderte Sieben-Prozent-Satz. Es ändert sich nichts.
3. Busse und Bahnen: Sieben Prozent Mehrwertsteuer fallen auf Tickets an. Keine Änderung.
4. GTelnet: Die Steuererhöhung wird von der Telefongesellschaft weitergereicht.
5. Benzin: Drei Prozent Aufschlag.
6. Mieten: Nicht mehrwertsteuerpflichtig. Dafür aber die Nebenkosten. Weil 2007 das Jahr 2006 abgerechnet wird, spüren die Mieter in Gütersloh Erhöhungen erst ein Jahr darauf.
6. Banken und Versicherungen: Kontoführungs- und Depotgebühren, aber auch Bankkredite sind mehrwertsteuerfrei. Die Versicherungssteuer steigt von 16 auf 19 Prozent.
7. Kompostabfuhr: 0,94 Euro werden für einen Liter Behältervolumen fällig. Diese Gebühr soll auch in 2007 konstant bleiben
8. Müllabfuhr: Der Gebührensatz für die Müllabfuhr soll von 1,76 Euro je Liter Behältervolumen auf 1,71 Euro je Liter gesenkt werden - und das, obwohl die Stadt Gütersloh für die Abfallentsorgung drei Prozent mehr Steuern zahlen muss. Der Grund: Das Wirtschaftsjahr 2005 konnte mit einem Plus abgeschlossen werden. Der Gebührensatz für die Restmüllsäcke soll konstant bleiben.
9. Friedhofsgebühren: Eine Dienstleitung, die mehrwertsteuerfrei ist.
10. Essen und Trinken: Für Lebensmittel gilt der ermäßigte Steuersatz. Für Getränke (außer Milch) und Alkohol und im Restaurant heißt es: 19 Prozent Steuern.
11. Theater in der Stadthalle: auf Tickets keine Mehrwertsteuer.
12. Stadtmuseum: Das Stadtmuseum plant eine Preiserhöhung. Einzeltickets sollen künftig 2,50 statt 2 Euro kosten, für Kinder 1,50 Euro statt 1 Euro. Grund sind höhere Betriebskosten, nicht die Mehrwertsteuererhöhung.
13. Umtausch: Aufgepasst! In diesem Jahr gekaufte Ware am besten bis 31. Dezember umtauschen. Umtausch bedeutet den Abschluss eines neuen Kaufvertrages, und der beinhaltet ab 1. Januar 19 Prozent.
14. Gutscheine: Werden gern zu Weihnachten verschenkt. Beziehen sie sich auf einen bestimmten Artikel oder eine Dienstleistung, gilt der alte Satz. Weisen sie einen Geldbetrag aus, werden beim Einlösen ab Januar 19 Prozent verrechnet.
15. Taxis: Bei Fahrten im Stadtgebiet wird der ermäßigte Satz berechnet. Nur über 50 Kilometer fallen 19 Prozent an. Das Steuerplus wird vorerst nicht an die Fahrgäste weitergegeben.
16. Lieferung erst 2007: Pech gehabt! Für 2006 bestellte, aber erst 2007 ausgelieferte Ware gilt die 19-Prozent-Regelung. Es sei denn, ein Händler kann den ausdrücklich für 2006 vereinbarten Liefertermin nicht einhalten.
17. Handwerker: Nächstes Jahr wird es teurer - einschließlich der Materialkosten. Alles, was vor der Steuererhöhung fertiggestellt wurde, kann aber noch nach altem Satz abgerechnet werden (Teilleistungsvereinbarung).
18. Immobilienerwerb: Neubauten werden teurer, der Kauf von Gebrauchtimmobilien bleibt steuerfrei.
19. Steuerberater, Architekten, Anwälte: Abgerechnet wird bei »Leistungsende«. Ist das erst 2007, müssen 19 Prozent gezahlt werden.

Artikel vom 13.11.2006