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Husky-Halter ist ermittelt

Tipp aus der Bevölkerung bringt »Fahndungserfolg«

Versmold-Oesterweg (mapu). Der Tod des kleinen »Jonny« ist aufgeklärt: Das Ordnungsamt konnte den Besitzer des Hundes, der den Oesterweger Pudelmischling am 21. Oktober tot gebissen hatte, am Donnerstag ermitteln.

Ordnungsamtsleiter Hans-Jürgen Matthies verdankt den schnellen »Fahndungserfolg« zwei Tage, nachdem der VERSMOLDER ANZEIGER über den Fall berichtet hatte, einem konkreten Tipp aus der Bevölkerung: »Jemand hatte den gesuchten Husky-Mischling in der Berichterstattung wieder erkannt, woraufhin unsere weiteren Recherchen zu dem Halter führten.«
Der Husky-Besitzer sei ortsansässig, habe sich bei der Kontaktaufnahme durch das Ordnungsamt kooperativ gezeigt und zugegeben, dass sein Hund dem verstorbenen »Jonny« die tödlichen Bisse zugefügt hatte. »Nach wie vor können wir jedoch nicht beurteilen, ob der Hund grundsätzlich ein Risiko für andere Tiere oder sogar Menschen ist oder ob es sich bei dem Angriff um einen einmaligen Vorfall handelte«, erklärt Matthies.
Der VERSMOLDER ANZEIGER erhielt unter der Woche einen Anruf einer Person, die überzeugt sei, dass jener Husky-Mischling bereits vor einiger Zeit ihren Hund angegriffen habe. Dieser Hinweis soll auch dem Ordnungsamt vorliegen. Huskys gehören jedoch grundsätzlich nicht zu der Kategorie so genannter »gefährlicher Hunde«, die allgemein als »Kampfhunde« bezeichnet werden und der Maulkorbpflicht unterliegen.
Daher soll ein Urteil über das Aggressivitätspotenzial des Huskys erst durch einen Wesenstest erbracht werden, den das Kreisveterinäramt in Form einer amtlichen Verhaltensprüfung durchführen wird. »Der Hundehalter hat dem sofort zugestimmt«, hofft Hans-Jürgen Matthies, schnellstmöglich einen Termin vereinbaren zu können.
Zivilrechtliche Konsequenzen würden dem Halter jedoch nicht drohen. Obwohl er den Husky mit Kindern an der Leine losgeschickt haben soll, die ihn beim Angriff auf »Jonny« nicht zurückhalten konnten, werde von Seiten des Ordnungsamts nicht geprüft, ob der Besitzer seine Aufsichtspflicht verletzte. Schließlich beabsichtige »Jonnys« Besitzerin Andrea Maier nach wie vor nicht, eine Anzeige zu stellen. »Sie möchte nur, dass der Hund keine Gefahr mehr für Dritte darstellt«, bekräftigt Matthies. Der Besitzer ist bis zur Durchführung des Wesenstests angehalten, seinen Husky ausschließlich mit besonderer Aufmerksamkeit zu führen.

Artikel vom 11.11.2006