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Im Rausch Frau
eingeschlossen

Alkohol-Täter zu Geldbuße verurteilt

Steinhagen/Halle (fn). »Die Strafe soll eine ständige Erinnerung an sie sein, dass es auch anders geht«, redete Amtsrichter Peeter-Wilhelm Pöld dem Angeklagten ins Gewissen. Weil er seine Frau eingesperrt hatte, war er zu einer Geldbuße verurteilt worden.

Der Fall um den 41-jährigen Steinhagener Freitag vor dem Haller Amtsgericht führte deutlich vor Augen, wie Alkoholmissbrauch eine Familie belasten kann. Im Juni dieses Jahres soll der Arbeitslose eine Wohnungstür eingeschlagen haben, um seine Frau zu sehen. Im April soll er sie nach einem Streit im Schlafzimmer eingesperrt haben, damit sie nicht mit einem Rettungsdienst-Team zu einer Alkohol-Entziehungskur nach Gütersloh gebracht werden konnte. Die Rettungsdienstler hatten darufhin die Polizei gerufen.
»Wir haben uns gestritten. Und ich wollte nicht, dass es noch schlimmer wird. Deshalb habe ich sie eingesperrt«, räumte der 41-Jährige die Tat ein. »Ich war betrunken. Ich schäme mich.« Richter Pöld wies den Angeklagten nachdrücklich auf das Selbstbestimmungsrecht der Ehefrau hin: »Sie dürfen sie nicht schlagen, sie dürfen sie auch nicht einsperren.«
In ihrer Zeugenvernehmung wollte die 41-jährige Ehefrau nicht mehr ihre Aussage bei der Polizei wiederholen, sie habe eine Therapie antreten wollen. Sie wolle vielmehr das Alkoholproblem selbst in den Griff bekommen. Dann räumte sie aber ein, im Landeskrankenhaus durchaus schon eine freiwillige mehrtägige Entgiftung mitgemacht zu haben.
Während das Gericht das Verfahren wegen der eingeschlagenen Tür einstellte - der Beschuldigte bemühte sich bereits um die Abzahlung des Schadens -Ɗwurde er wegen Freiheitsberaubung verurteilt. 900 Euro lautete das Gesamtstrafmaß, weil der Mann bereits im Frühjahr zu einer Geldstrafe verurteilt worden war: Er hatte seine Frau bei einer handgreiflichen Auseinandersetzung auf dem Kirchplatz geschlagen. Weitere diverse Verfahren wegen Körperverletzung im Rauschzustand lagen vor, waren aber jeweils eingestellt worden. »Ich trinke heute kein Bier und keinen Wodka mehr, nur noch Wein«, sah der Angeklagte kein Problem mehr. Doch Richter Pöld mahnte eindringlich zum Alkoholentzug: »Entweder schaffen sie das jetzt, oder beim nächsten Mal werden sie eingesperrt.«

Artikel vom 11.11.2006