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Der Landrat des Kreises Paderborn
Fachbereich 66 - Gewässerschutz und Abfall -
Plangenehmigungsbehörde
Bekanntmachung
nach § 3 a, Satz 2, 2. Halbsatz des Gesetzes über die
Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Stadt Paderborn (STEB) beabsichtigt, den Hochwasserschutz im Stadtbereich Paderborn (Gierstor, Detmolder Tor, Heierswall) zu verbessern.
Im Vorfeld wurden mehrere Varianten untersucht, von denen letztlich die Variante II favorisiert übrig blieb.
Für diese Gewässerausbaumaßnahme beantragt die Stadt Paderborn (STEB) die Genehmigung gem. § 31 Abs. 3 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -). Der Landrat des Kreises Paderborn als Genehmigungsbehörde hat das Projekt gem. § 3 c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) im Beisein der Behörden und Naturschutzverbände einer Vorprüfung unterzogen und folgendes festgestellt:
Als Ergebnis dieser Untersuchung und Bewertung wird festgestellt, dass für das Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist.
Für die zu betrachtenden Schutzgüter und deren Wechselbeziehungen ergeben sich durch die beantragte Baumaßnahme keine negativen Auswirkungen, die nicht bei der weiteren Planung und durch Auflagen ausgeglichen werden können.
Gem. § 3 a des UVPG wird diese Entscheidung hiermit der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Sie ist gem. § 3 a Satz 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Paderborn, 31. 10. 2006
Im Auftrag
Schweizer

Artikel vom 11.11.2006