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An- und Verkauf von Betäubungsmitteln

Löhner Angeklagter nicht bei Verhandlung


Löhne (tho). Ein 49-jähriger Türke aus Löhne muss sich derzeit wegen Kaufs und Verkaufs von Betäubungsmitteln vor dem Bad Oeynhausener Amtsgericht verantworten. Dem Mann wird vorgeworfen, zwischen Anfang 2003 und Anfang 2006 in 25 Fällen Betäubungsmitteln gekauft und in weiteren 100 Fällen Betäubungsmittel verkauft zu haben.
Die ursprünglich für gestern angesetzte Verhandlung fiel jedoch aus, weil sowohl der Angeklagte als auch sein Verteidiger nicht im Gerichtssaal erschienen. Wie sich herausstellte, hatte der 49-Jährige zwar per Fax eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geschickt. Seine Verhandlungsunfähigkeit, so bemerkte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, habe er jedoch nicht nachgewiesen. Nun soll ein neuer Termin gefunden werden.
Richter und Staatsanwältin waren sich einig, dass der Mann diese Häufung von Taten persönlich erklären müsse. Angesichts nicht weniger kurzfristig verschobener Verhandlungen, sagte die Anklagevertreterin trotz des zusätzlichen Aufwands sanftmütig: »Immerhin hat er sich gemeldet!«

Artikel vom 09.11.2006