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Rauchfrei mit Schlupflöchern

Ab 2007 mehr Nichtraucherschutz in den Gebäuden der Stadt Paderborn

Von Manfred Schraven (Text)
und Wolfram Brucks (Foto)
Paderborn (WV). Nachdem Landrat Manfred Müller zu Beginn des Monats per Dienstanweisung ein generelles Rauchverbot in allen Verwaltungsgebäuden und Bereichen der Kreisverwaltung eingeführt hat, springt jetzt die Stadt Paderborn auf den »Gesundheitsexpress«. Für 2007 ist ein Rauchverbot in den städtischen Einrichtungen angepeilt, teilte Bürgermeister Heinz Paus mit.

Im allgemeinen Sog der behördlichen Rauchverbote hatte Bürgermeister Heinz Paus erst kürzlich bei der Verabschiedung des langjährigen I. Beigeordneten und »Kettenrauchers« Dieter Bartha noch gespaßt, dass »jetzt automatisch Rauchverbot im Stadthaus gelte« - die Zukunft für die Raucher unter den städtischen Beamten und Angestellten allerdings wird ernst. Und wie, darüber gab die Abarbeitung eines Fragenkatalogs der Bündnisgrünen Kerstin Haarmann in der jüngsten Haupt- und Finanzausschusssitzung einen Vorgeschmack.
In Sitzungs- und Besprechungszimmern gilt ohnehin schon ein generelles Rauchverbot, ebenso auf den Fluren der Stadtverwaltung. Für »Rauchen in Diensträumen« gelten bislang die Regelungen der Allgemeinen Geschäftsanweisung (AGA). Dabei handelt es sich um eine Dienstanweisung des Bürgermeisters. Jetzt geht's aber auch dem Nikotin in Bädern, Museen, Hallen, Theatern und städtischen Gesellschaften an den Kragen - wenn nicht vorher schon geschehen. In den Kantinen der Verwaltungsgebäude Am Abdinghof und an der Pontanusstraße, sowie des Zentralen Bau- und Betriebshofes zähle seit langem das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, nimmt Jens Reinhardt vom Presseamt der Stadt »Dampf aus dem Kessel«. Diese entsprechende Zurückhaltung sei unter anderem Beweggrund, weshalb man in der Stadt bisher auf entsprechenden Regelungsdruck habe verzichten können.
So ganz auf Entzug will der Paderborner Bürgermeister seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen allerdings ohnehin nicht setzen. So ist die Bereitstellung von Raucherzimmern für die Angestellten und Beamten in den verschiedenen Verwaltungsstandorten vorgesehen.
Aufschlussreich könnte die Bewertung der bislang unterschiedlichen Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen sein.
Klar, dass in Kindergärten absolutes Rauchverbot gilt. Mitarbeiter dürfen nur außerhalb des Gebäudes rauchen.
Das Schulverwaltungsamt hat bislang die Schulen gebeten, dass während der Schulzeiten auf den Schulgrundstücken nicht geraucht wird.
In Sachen städtischer Jugendeinrichtungen erklärt die Verwaltung: Es gibt nur wenige Jugendeinrichtungen, in denen ein absolutes Rauchverbot durchgesetzt werden kann. Das gilt besonders im offenen Jugendbereich bei über 16-Jährigen.
Gesondert müsse die Situation bei den Sportstätten und Bädern (Cafeterias), Theatern und der Paderhalle gesehen werden. Hier gebe es Pachtverträge oder Verträge mit Veranstaltern, die ihre eigenen Vorstellungen vom Rauchverbot hätten. So läuft der Pachtvertrag für die Cafeteria im Maspernbad noch bis 2013.

Artikel vom 09.11.2006