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Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2007 des Kreises Höxter
Der Entwurf der Haushaltssatzung des Kreises Höxter mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2007 liegt gem. § 54 der Kreisordnung NRW ab sofort während der Dauer des Beratungsverfahrens im Kreistag zur Einsichtnahme öffentlich aus. An den Werktagen von Montag bis einschl. Donnerstag kann der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen im Kreishaus in Höxter, Moltkestr. 12, Zimmer Nr. 130, und in der Verwaltungsnebenstelle in Warburg, Bahnhofstr. 26, Zimmer Nr. 355, von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, am Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr eingesehen werden. Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige der kreisangehörigen Gemeinden innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach dieser Bekanntmachung Einwendungen in den o.g. Diensträumen oder schriftlich beim Landrat (Finanzabteilung) in 37671 Höxter, Moltkestr. 12, erheben. Über Einwendungen entscheidet der Kreistag in öffentlicher Sitzung.
37671 Höxter, den 02.11.2006
Kreis Höxter, Der Landrat
Im Auftrag: Fleischer

Artikel vom 06.11.2006