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Aktuelles
Stichwort

StVO §2 Abs. 3a


»Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.«

Artikel vom 03.11.2006