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Aus Briefen an die Redaktion


Verkehrsregeln
selbst gemacht
Erst, wenn der Kreis es anordnet, ändert sich die Einbahnregelung in der Graebestraße. Ein Leser hat dazu kürzlich nämlich ganz andere Erfahrungen gemacht, wie er nachfolgend schildert.
»Verkehrswirrwarr perfekt« - oder sollte die Überschrift lauten »wie ändere ich die Verkehrsregelung zu meinen Gunsten?«
Nun, ganz einfach: Ich stelle einen Antrag bei der Stadt, die Einbahnstraßenregelung am Ende der Graebestraße aufzuheben, damit ich bequemer in die Innenstadt fahren kann. Da ja die Stadt sehr bürgerfreundlich ist, wurde vor zwei Wochen durch Ratsbeschluss dem Antrag stattgegeben. Nun kommt es zu folgender Situation: Als Anlieger der Gartenstraße fahre ich am 28. Oktober mit meinem Wagen links abbiegend in die Graebestraße, um zur B 68 zu gelangen. Die Straße ist bis dahin eindeutig auch heute noch als Einbahnstraße ausgeschildert, wobei auch die linke Seite mit parkenden Autos benutzt werden kann. Ausgerechnet beim Einbiegen in die Graebestraße kommt mir wider Erwarten ein Pkw-Fahrer der »neuen Anlieger« entgegen und ist empört, ihm nicht gebührenden Platz gemacht zu haben.
Nach dem Hinweis, dass das Endstück der Graebestraße noch Einbahnstraße sei, wird mir entgegen gehalten, ich hätte wohl nicht die Zeitung über den neuen Ratsbeschluss gelesen. Seit wann wird der Verkehr über die Zeitung geregelt?
Den Politikern, die ja auch nur mit knapper Mehrheit für die Änderung gestimmt haben, sei gesagt, dass eindeutig festgelegt werden muss, ab wann die Neuregelung gilt und dass dann die Beschilderung sofort geändert werden muss.
Im Übrigen ist es bedauerlich, dass die mahnenden Stimmen zur konfusen Neuregelung bei der Beschlussfassung überhört wurden, zumal gerade die Kreuzung Gartenstraße / Graebestraße sich leider bisher als sehr unfallgefährdet gezeigt hat.

Helmut Berendes
Gartenstraße 9
33790 Halle

Artikel vom 01.11.2006