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Kurierfahrer hatte gar keinen Führerschein

Erst ein Blitzer wurde ihm zum Verhängnis

Paderborn (hh). Wer als Kurierfahrer arbeitet, sollte zumindest einen Führerschein haben. Der 45-jährige Rüdiger C. machte den Job fast eineinhalb Jahre ganz dreist ohne »Lizenz«.

Nach mehreren Verkehrsdelikten - unter anderem Unfallflucht - und einer Drogenschmuggelfahrt musste der Vater von zwei Kindern schon vor zwölf Jahren seine Fahrerlaubnis abgeben und bekam sie bis heute nicht zurück. Was ihn aber nicht daran hinderte, einen Job bei einem privaten Postservicedienst anzunehmen. Zunächst war der Frührentner in der Postverteilung tätig. Als aber das Unternehmen expandierte und die Fahrer knapp wurden, setzte er sich kurzerhand wieder hinters Steuer - zumal diese Tätigkeit besser bezahlt wurde. »Der Arbeitgeber hätte natürlich überprüfen müssen, ob seine Fahrer auch über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen«, rüffelte der Richter.
17 Monate blieb der Schwarzfahrer unentdeckt, bis ihm ein Blitzer auf dem Ludwigsfelder Ring zum Verhängnis wurde. Wo 70 erlaubt sind, war der Angeklagte mit Tempo 93 unterwegs - das Foto war gestochen scharf.
»Er wollte sich zu seiner schmalen Rente nur ein paar Euro dazu verdienen, sieht aber ein, dass er einen Fehler begangen hat«, gab Verteidiger Jost Ferlings im Strafprozess für seinen Mandanten eine Erklärung ab.
Das Urteil: ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein sowie weitere zwei Jahre Führerscheinsperre. Als Buße muss der Verkehrssünder entweder 1000 Euro zahlen oder 100 Sozialstunden leisten.
»Ein Berufskraftfahrer ohne Fahrerlaubnis - das ist schon ein starkes Stück«, stellte der Strafrichter kopfschüttelnd fest.

Artikel vom 03.11.2006