01.11.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 


Aktuelles
Stichwort

Schulgesetz

Die wichtigsten Änderungen des Schulgesetzes (Inkraftgetreten 1. August 2006)
Vorschulische Sprachförderung: Altersgemäßes Sprachvermögen wird zwei Jahre vor der Einschulung festgestellt (ab 1. Januar 2007).
Schulbezirke werden für die öffentliche Grundschule beginnend ab Schuljahr 2008/9 abgeschafft. Der Schulträger bestimmt die Größe einer Grundschule.
Einschulungsalter: Der Stichtag wird beginnend mit dem Schuljahr 2007/8 schrittweise vom 30. Juni auf den 31. Dezember verlegt.
Grundschulgutachten: Die Verbindlichkeit wird erhöht. Der Elternwille soll zurücktreten, wenn ein Kind offensichtlich für die gewählte Schulform der Sekundarstufe I nicht geeignet ist.
Prognoseunterricht: Beabsichtigen Eltern ihr Kind an einer Schulform Sekundarstufe I anzumelden, für die es nach Auffassung der Grundschule auch nicht mit Einschränkungen geeignet ist, entscheidet ein dreitägiger Prognoseunterricht.
Gymnasiale Oberstufe: wird reformiert, um ihre allgemein bildende Funktion zu stärken und die Studierfähigkeit der Abiturienten zu stärken. Die neue dreijährige Oberstufe (Jahrgangsstufe 10 bis 12) gilt für Schüler, die sich im Schuljahr 2005/6 in der Klasse 5 befunden haben.
Einführungsphase: Klasse 10 an Gymnasien ist wie Klasse 11 der Gesamtschule Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe.
Mittlerer Schulabschluss: Auch nach der Neuorganisation des Bildungsgangs im Gymnasium (9 plus 3) ist der Erwerb des mittleren Schulabschlusses am Gymnasium wegen der bundesweiten Anerkennung erst am Ende der Jahrgangsstufe 10 möglich.
Leistungsüberprüfung: Am Ende der Jahrgangsstufe 10 findet am Gymnasium kein Abschlussverfahren (wie am Ende der Klasse 10 der Hauptschule, der Realschule und Gesamtschule), sondern eine zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung statt.

Artikel vom 01.11.2006