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Das darf ein Päckchen enthalten

Spielsachen wie Kuscheltier, Puppe, Auto, Ball, Jojo, Puzzle, Murmeln; Hygieneartikel wie Zahnbürste (originalverpackt), Zahnpasta, Kamm, Haarbürste, Creme,ÊWaschlappen, Handtuch, Haarspangen; Schulsachen wie Buntstifte, Wachsmalstifte, Kreide, Malbücher, Bilderbuch (ohne Text), Radiergummi, Anspitzer, Hefte,ÊLineal, Geodreieck, Zirkelkasten oder Solartaschenrechner; Bekleidung wie Mütze, Schal, Handschuhe, T-Shirt, Socken, Pullover, Baseballkappe, Hose oder Unterwäsche; Süßigkeiten - ausschließlich Vollmilchschokolade, Bonbons, Lutscher, Traubenzucker. Das Verfallsdatum sollte mindestens nach Juni des Folgejahres liegen.
Nicht eingepackt werden sollten zerbrechliche, flüssige oder parfümierte Artikel, Lebensmittel, Schokolade mit Nüssen, Keksen, Crisps oder Füllungen, Gelierstoffe wie Gummibärchen, Weingummi, Kaubonbons, Kriegsspielzeug oder Vergleichbares, spitze Scheren, Messer, Werkzeug oder ähnliche gefährliche Gegenstände, Medikamente.
Bei Rückfragen stehen M. Schupke, Tel. 7 78 15, oder Anja Röse, Tel. 92 04 43 zur Verfügung.

www.weihnachten-im-schuhkarton.de

Artikel vom 31.10.2006