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Fünf Jahre Berufsverbot
nach sexuellem Missbrauch

Bewährungsstrafe für einen 44-jährigen Vlothoer

Vlotho (cl). Das Herforder Jugendschöffengericht verhängte gestern gegen den 44-jährigen Bernd P. (Namen geändert) aus Vlotho zwei Jahre Freiheitsstrafe mit Bewährung und ein fünfjähriges Berufsverbot als Erzieher von Kindern, Jugendlichen und Behinderten.

Das Urteil trifft den Angeklagten, der im Wittekindshof beschäftigt ist, empfindlich. Staatsanwalt Christoph Zielke war dies aber noch zu wenig: Er hatte zweieinhalb Jahre ohne Bewährung gefordert und gab auch keine Erklärung zum Urteil ab. Der Angeklagte und sein Verteidiger hatten die Entscheidung des Gerichts angenommen. Im Strafvollzug hätte der Sittlichkeitsverbrecher sicherlich besonders unerfreuliche Bedingungen zu ertragen gehabt.
Die Verbrechen des Geschiedenen konnte das Gericht in keiner Weise nachvollziehen, wie der Vorsitzende Richter Dieter Bollhorst in der Urteilsbegründung erklärte.
Im Auftrag des Dortmunder Vereins »andante« war dem Erzieher der 14-jährige Ingo D. zur individualpädagogischen Einzelmaßnahme anvertraut worden. Der Junge war nach sexuellem Missbrauch in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Hamm eingeliefert worden. Anschließend sollte der traumatisierte 14-Jährige unter fachkundiger Anleitung so gut wie möglich »geheilt« werden. Doch bei Bernd P. kam er dabei vom Regen in die Traufe: Mindestens viermal wurde er zwischen September 2004 und Februar 2005 im Wohnhaus in Vlotho bzw. in einem Wohnwagen am Dümmer See zu massiven sexuellen Handlungen gezwungen. Die Drohung lautete jedesmal: »Wenn du nicht mitmachst, landest du wieder in der Psychiatrie und siehst deine Eltern jahrelang nicht mehr!«
Als die Sache aufgeflogen war, hatte Bernd P. in einem umfangreichen schriftlichen Geständnis zur Aufklärung beigetragen. Er bemüht sich außerdem selbst mit professioneller Hilfe um die Aufarbeitung seiner Probleme. Mit fünf Jahren wurde die längstmögliche Bewährungszeit festgesetzt, für die ersten beiden Jahre wurde Bernd P. unter die Aufsicht eines hauptamtlichen Bewährungshelfers gestellt. Außerdem muss er 3000 Euro in Raten an den Kinderschutzbund bezahlen.

Artikel vom 25.10.2006