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150 000 Euro nach Unfall

Vergleich ohne Klage


Paderborn (hh). Frauke M. war mitten in der Umschulung zur Krankenschwester, als das Schicksal zuschlug. Beim Überqueren einer Straße wurde die 40-Jährige von einem Pkw angefahren. Der Autofahrer hatte nicht aufgepasst.
Bei dem Unfall vor gut einem Jahr erlitt die Paderbornerin derart schwere Beinverletzungen, dass sie trotz mehrerer Operationen und Krankengymnastik ihre Ausbildung abbrechen musste und den Beruf als Krankenschwester auch niemals ausüben kann.
Obwohl die Schuld eindeutig ist, weigerte sich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zunächst, dem Opfer eine Entschädigung zu zahlen. »Erst als ich mit Klage gedroht habe, erklärte sich die Gesellschaft zu einem Teilvergleich bereit«, berichtet der Rechtsanwalt Rüdiger Völkel. Er handelte für seine Mandantin 150 000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz heraus.

Artikel vom 27.10.2006