24.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Neue Fälle von
Blauzungenkrankheit

Drei Betriebe im Südkreis sind betroffen

Kreis Gütersloh (WB). Die Zahl der Fälle von Blauzungenerkrankungen im Kreis Gütersloh hat sich auf drei erhöht. Nach Angaben der Kreisverwaltung handelt es sich bei allen drei Ausbrüchen um Rinderhaltende Betriebe im Südkreis, die aufgrund von Verdachtsmeldungen der Hoftierärzte untersucht worden seien.

Wegen der anhaltend warmen Witterung ist nach Einschätzung des Landeskrisenzentrums mit weiteren Ausbrüchen zu rechnen. Wegen zahlreicher neuer Ausbrüche der Blauzungenkrankheit in Nordrhein-Westfalen hat das Land bereits eine neue Verordnung erlassen, durch die von heute an das gesamte Landesgebiet zum gefährdeten Gebiet (»20-Kilometer-Gebiet«) erklärt wird. Mittlerweile sind in NRW und angrenzenden Gebieten von Rheinland-Pfalz insgesamt 407 Fälle der Blauzungenkrankheit festgestellt worden.
Durch eine Änderung der Bundesverordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit gelten neue Transportvorschriften für empfängliche Tiere (Wiederkäuer), wie der Kreis betont: Das Verbringen von Schlacht-, Nutz- und Zuchttieren innerhalb des 20-Kilometer-Gebietes, also des Landes NRW, und das Verbringen von Schlachttieren aus dem 20-Kilometer-Gebiet in das 150-Kilometer-Gebiet sind nun ohne Genehmigung und ohne weitere Auflagen erlaubt. Die Vorschriften für andere Transporte finden sich unter www.kreis-guetersloh.de.
Neben den Transportrestriktionen gelten für das 20-Kilometer-Gebiet folgende Vorschriften: Alle empfänglichen Tiere stehen unter behördlicher Beobachtung. Die Tiere sind grundsätzlich täglich von 18 bis 7 Uhr des Folgetages aufzustallen. Das Aufstallungsgebot gilt nicht, wenn die empfänglichen Tiere sowie deren Ställe oder deren sonstigen Standorte mit zugelassenen Insektiziden behandelt werden. Wanderschafherden haben am Standort zu verbleiben.
Den Tierhaltern wird daher die umgehende Behandlung ihrer Rinder, Schafe oder Ziegen mit einem gegen Insekten wirksamen Mittel nach Anweisung des Hoftierarztes dringend empfohlen.

Artikel vom 24.10.2006