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CDU: »Die Stadt kann Beiträge ja erstatten«

Gespräch über Elternbeiträge

Minden-Lübbecke (WB). Mit der mehrheitlich vom Rat der Stadt Lübbecke verabschiedeten und an den Kreistag gerichteten Resolution gegen die Abschaffung der Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in den Kindergärten befasste sich die CDU-Fraktion in Vorbereitung auf die am Montag anstehende Kreistagssitzung. Es wurde festgestellt, dass es rechtlich für die Stadt keinen Hinderungsgrund gebe, den betroffenen Eltern die satzungsgemäß abverlangten Beiträge zu erstatten.
Im Sinne der mehrheitlich gefassten Resolution wäre es auch glaubwürdiger, so Wolfgang Hesse, Vorsitzender des Jugendhilfeausschusses, wenn die Bürgermeisterin, das, was sie vom Kreistag fordere, in ihrer eigenen Stadt verwirkliche. So müssten die Eltern für die in Trägerschaft der Stadt Lübbecke befindlichen Ganztagsgrundschulen für alle Geschwisterkinder die gestaffelten Beiträge zahlen.
Wolfgang Hesse stellte heraus, dass man zur Kenntnis habe nehmen müssen, dass seitens des Landes deutliche Kürzungen für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erfolgten. So sei die Landesbeteiligung an den Betriebskosten ab dem 1. August für die Kindertageseinrichtungen in NRW auf 30,5 Prozent festgeschrieben worden.
Für den Kreis Minden-Lübbecke und die zu ihm gehörenden Städte und Gemeinden ohne eigenes Jugendamt galt es, den Wegfall von rund 600 000 Euro jährlicher Landesförderung, zu kompensieren. Angesichts dieser Ausgangssituation habe dann eine Arbeitsgruppe des Kreisjugendamtes und Beteiligung der städtischen Jugendämter Minden, Porta Westfalica und Bad Oeynhausen eine neue Elternbeitragstabelle bei Beachtung sozialer Gesichtspunkte erarbeitet.
Die Alternative für die Kompensation der reduzierten Landesförderung, die Erhöhung der differenzierten Kreisumlage, sei von den Städten und Gemeinden, so auch von der Lübbecker Bürgermeisterin, abgelehnt worden.
Fraktionsvorsitzender Friedrich Klanke pflichtete der Kritik von Elterninitiativen bei, die zu Recht auf Widersprüche zwischen Worten und Taten hingewiesen hätten. Bundespolitisch eine Beitragsfreistellung beim Kindergartenbesuch zu propagieren und gleichzeitig die Landesförderungen zu kürzen, passe nicht zusammen. Auf der anderen Seite, so Klanke, könne die kommunale Ebene nicht unablässig zum Ausfallbürgen der Bundes- und Landespolitik herangezogen werden. Im Zusammenhang mit der vom Land geplanten Umstellung bei der Gruppenförderung im Kindergartenbereich müsse erneut über die Beitragstabelle gesprochen und die Erfahrungen mit der jetzt gültigen einbezogen werden, stellte der Vorsitzende fest.

Artikel vom 21.10.2006