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Wenig bürgerfreundlich

Straßenreinigungssatzung auf Prüfstand


Zum Bericht »Eklat im Bauausschuss: Straßenreinigung teurer« in der Ausgabe vom 20. Oktober:
»Im Bericht werden Aussagen der Bürgermeisterin zitiert, es ginge ausschließlich um die Gebührensatzung und nicht um die Standortfrage der Bäume. Diese Aussage der Bürgermeisterin ist falsch. Die Gebührensatzung war ein Teil einer Vorlage der Verwaltung. Ein weiterer Teil beschäftigte sich mit der möglichen Änderung der bestehenden Reinigungssatzung. U. a. sollte auch darüber entschieden werden, ob die Anlieger in der Fußgängerzone evtl. auf einer Breite von 1,5 Metern selbst die Reinigung vornehmen sollten.
Ferner sollte laut Mitteilungsvorlage vor vier Wochen darüber entschieden werden, ob aus der Reinigungsklasse D zukünftig bestimmte Straßen entfallen sollten.
Dieses betraf auch den Bereich Heuweg. Allein deshalb führte ich in diesem Wohnbereich eine Befragung durch, die damit endete, dass sich die Bürger mehrheitlich dafür entschieden, in der Reinigungsklasse D bleiben zu wollen, sofern es keine andere Hilfe bei der Beseitigung des massenhaft anfallenden Laubes gibt. Als Alternative zur bestehenden und jetzt beschlossenen Reinigungssatzung waren und sind die Bürger mehrheitlich dafür, auf den so genannten Besenwagen zu verzichten und stattdessen eine Möglichkeit zu beschließen, das Laub in Sammelstellen lagern zu können, welches dann von der Stadt oder einem Privatunternehmen abgesaugt werden sollte.
Eine weitere Alternative bestand und besteht darin, die nicht standort gerechten Eichen zu entfernen. In meinem Beitrag wollte ich erklären, dass zwischen der Reinungssatzung, den Bäumen und den Bürgern, die vom September bis zum Dezember mit der Beseitung des Laubes und der abfallenden Eicheln beschäftigt sind, eine Kausalität besteht.
Die Bürgermeisterin entzog sich einer bürgerfreundlichen Entscheidung und wurde vom Vorsitzenden darin unterstützt, in dem sie ankündigte, über die Beseitung einiger Bäume eine Vorlage erstellen zu wollen.
Eine Beseitung einzelner Bäume bringt nur einen Teil der Entlastung. Es würden dann weiterhin einige Anlieger erheblich belastet. Auch darf eine Beseitigung der Bäume aus Gründen des Laubabfalles nicht vorrangig gesehen werden, wenn andere Maßnahmen geeignet wären, das Problem zu lösen.«
JÜRGEN ROHLEDERMatthias-Claudius-Straße 1532312 Lübbecke

Artikel vom 23.10.2006