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Stadion: Montag OVG-Termin

Stadt hält auch bei der Arena die Brüsseler Wettbewerbsregeln ein

Paderborn (WV). Die Stadt arbeite bereits mit Hochdruck an dem neuen Bebauungsplan für das Stadionprojekt. Dabei habe man sehr wohl auch Aspekte des EU-Vergaberechts und EU-Beihilferechts im Blick, ließ Bürgermeister Heinz Paus gestern als Antwort auf die Kritik des FBI-Ratsherrn Hüttemann verlauten.

»Diese Aspekte kommen insbesondere im Rahmen der vertraglich zu regelnden Beziehungen zwischen der Stadt und der Paderborner Stadion Gesellschaft (PSG) zum Tragen. Es gibt zwischen der Stadt und der PSG erste Gespräche dazu.« Die Stadt habe bereits eine Fachkanzlei mit der Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen beauftragt. Sie möchte sich nur ungern auf die Expertise des Ratsherrn Hüttemann verlassen.
Am Montag wird das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster über das Normenkontrollverfahren in Sachen Stadionneubau verhandeln. Die Kläger der Paderborner Straße hatten dies angestrengt, um damit die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes überprüfen zu lassen. Die Stadt geht davon aus, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird, da das OVG am 16. November 2005 in einem Eilverfahren bereits die Baugenehmigung außer Vollzug gesetzt und dabei auf - aus Sicht des Gerichts - offensichtliche Mängel des Bebauungsplanes hingewiesen hatte.
Die Stadt hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, dass sie den alten Bebauungsplan nicht umsetzen wird und an einem neuen Bebauungsplan arbeitet. Der neue Bebauungsplan soll am 2. November dem Bau- und Planungsausschuss vorgelegt werden. Dieser neue Bebauungsplan berücksichtigt alle wesentlichen bisher vom OVG vorgetragenen Bedenken.
»Es ist nicht auszuschließen, dass in der Entscheidung des OVG weitere zusätzliche Aspekte enthalten sein könnten, die dann noch in den neuen Bebauungsplan eingearbeitet werden müssten. Sollte dies notwendig sein, könnte der geplante Termin im Bauausschuss nicht gehalten werden«, so der Bürgermeister.
Die Stadt Paderborn erinnert noch einmal daran, dass es in der Vergangenheit verschiedene Anläufe im Hinblick auf eine Einigung mit den Klägern der Paderborner Straße gegeben habe. Zunächst mit deren Anwalt, dem kurz vor Abschluss jedoch das Verhandlungsmandat von den Klägern entzogen wurde. Danach verhandelte die Stadt intensiv direkt mit den Klägern. Es habe auch ein weitgehend unterschriftsreifer Vergleichsvertrag vorgelegen. Den Termin für das abschließende Gespräch am 29. April hätten die Kläger jedoch zwei Stunden zuvor abgesagt.
Das Verwaltungsgericht Minden hatte vorgeschlagen, eine vergleichsweise Lösung im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu finden. Dem hatten sowohl die Stadt als auch die PSG zugestimmt. Die Kläger hatten dies jedoch abgelehnt.

Artikel vom 21.10.2006