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Vergnügen
wird teurer

Stadt ändert Satzung

Lübbecke (ee). Aus rechtlichen Gründen überarbeitet die Stadt Lübbecke ihre Satzung für die Erhebung von Vergnügungssteuer. Neu: Die Automatenaufsteller können künftig zwischen zwei Modellen wählen.

Zwar gab es im Haupt- und Finanzausschuss keinen Beschluss dazu - die Entscheidung wurde an den Rat für dessen Sitzung am 26. Oktober geschoben -, fest steht aber, dass sich die neue Lübbecker Satzung an der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes orientiert und damit nach Einschätzung der Stadtverwaltung Rechtssicherheit bietet. Bisher hat die Stadt rund 100 000 Euro an Vergnügungssteuer eingenommen, nach der Neufassung ist von der doppelten Höhe auszugehen.
Bei der CDU und FDP stieß die Satzungsänderung, die zudem noch rückwirkend zum 1. Januar 2005 (!) erfolgen soll, auf wenig Gegenliebe. Die Stadt sollte nicht in vorauseilendem Gehorsam handeln und es ruhig mal auf eine Klage ankommen lassen. Dieter Schweppe sah Probleme mit der praktischen Umsetzung der neuen Satzung, insbesondere mit den darin formulierten Kontrollfunktionen. Sowohl CDU als auch FDP rieten zu einer juristischen Überprüfung des Satzungsentwurfs.
Die Verwaltung hielt dem entgegen, dass man bereits geprüft habe und deshalb keinen Handlungsbedarf mehr sehe. Zurückgewiesen wurde auch die Behauptung, die neue Satzung werde nur eingeführt, um mehr Geld in die Stadtkasse zu bekommen. »Wir haben mit Automatenaufstellern gesprochen und erwarten keine Probleme«, merkte Verwaltungsmitarbeiter Eyke Blöbaum unter Hinweis auf das angebotene Optionsmodell in der Satzung an, wonach Automatenaufsteller frei wählen könnten.
Die Besteuerung soll künftig nach dem Netto-Einspielergebnis erfolgen. Der Steuersatz wird zwischen acht und neun Prozent liegen. Um verlässlich kalkulieren zu können, hatte die Stadt Automatenaufsteller mit der Bitte angeschrieben, vorhandene Einspielergebnisse mitzuteilen. Dieser Bitte ist jedoch niemand gefolgt.

Artikel vom 21.10.2006