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Bekanntmachung
Das Recht zur Einwilligung für und das Recht zum Widerspruch gegen Datenübermittlungen gem. § 35 Abs. 1-4 MG NRW wird in der Zeit vom 23.10.2006 bis einschließlich 30.10.2006 im Aushangkasten der Stadt Enger am Rathaus, Bahnhofstr. 44, 32130 Enger, bekannt gemacht. Die Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt auch auf der Internetseite -www.enger.de-
Enger, den 18.10.2006 Stadt Enger, Bürgermeister Klaus Rieke

Artikel vom 21.10.2006