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Harald Stenzel ist Leiter des Finanzamts Herford.

Freibeträge bringen
mehr ins Portemonnaie

Kommunen haben Lohnsteuerkarten für 2007 verschickt

Herford (HK). Monat für Monat mehr netto in der Tasche - jetzt Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2007 eintragen lassen. Dazu rät das Finanzamt. Die Städte und Gemeinden haben die Lohnsteuerkarten für das Jahr 2007 verschickt. Jetzt besteht die Möglichkeit, sich beim Finanzamt Freibeträge zu »sichern«.

»Alle Arbeitnehmer sollten prüfen, ob sie durch die Eintragung eines Freibetrages ihre monatliche Steuerbelastung mindern können«, sagt Harald Stenzel, Leiter des Finanzamts Herford. So müsse man nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um Erstattungsansprüche mit der Steuererklärung geltend zu machen.
Allerdings seien auch wichtige Änderungen der Besteuerung zu beachten. So wird im Jahr 2007 die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer berücksichtigt. Die Entfernungspauschale beträgt 30 Cent pro Kilometer. Bei einer Entfernung ab 21 Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsplatz verkürzt sich deshalb der Abzugsbetrag für jeden Arbeitstag um 6 Euro. Bei Entfernungen unter 21 Kilometern ist kein Abzug mehr möglich. Ausnahmen gelten nur für Arbeitnehmer mit einer Behinderung. Außerdem ist ab 2007 ein Arbeitszimmer nur noch dann absetzbar, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.
Stenzel wies darauf hin, dass die Bürger die Minderung des Freibetrags, die sich aufgrund der Rechtsänderungen ergibt, selbst ermitteln müssten, sofern sie den vereinfachten Antrag verwenden wollen. »Wer sich dabei unsicher ist, sollte besser den ausführlichen sechsseitigen Vordruck verwenden. Für Fragen stehen wir natürlich zur Verfügung«, betonte Stenzel.
Ein Freibetrag kann übrigens nur auf der Steuerkarte eingetragen werden, wenn alle Aufwendungen insgesamt 600 Euro im Jahr übersteigen. Werbungskosten können dabei nur berücksichtigt werden, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 Euro jährlich übersteigen. Das heißt: Werbungskosten allein führen nur dann zu einem Freibetrag, wenn sie mehr als 1520 Euro betragen. Zudem muss im Folgejahr zwingend eine Steuererklärung abgegeben werden.
Die Formulare für den »Antrag auf Lohnsteuerermäßigung« sowie weitere Informationen sind beim Finanzamt oder im Internet (www.fm.nrw.de) erhältlich.

Artikel vom 18.10.2006