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Landwirt klagt gegen die GEZ

Streit um Radio-Gebühren vor Gericht


Von Oliver Horst
Versmold (WB). Gegen einen Gebührenbescheid der GEZ zieht ein Versmolder Landwirt vor Gericht. Am 26. Oktober wird sich das Verwaltungsgericht Minden in mündlicher Verhandlung mit der Frage beschäftigen, ob der Landwirt sein Auto zu beruflichen Zwecken nutzt und ihm daraus eine Gebührenpflicht für das Autoradio entsteht.
Wie Verwaltungsgerichts-Pressedezernent Rolf-Lutz Weidemann gegenüber dem VERSMOLDER ANZEIGER erklärte, habe ein Gebührenermittler der GEZ eine Rundfunkgebührenpflicht für das Autoradio rückwirkend ab Juli 2000 festgestellt. Der Landwirt sei daraufhin aufgefordert worden, 290 Euro nachzuzahlen und künftig die monatliche Gebühr in Höhe von derzeit 5,52 Euro für die Nutzung des Autoradios zu entrichten.
Der Versmolder, der vom Haller Rechtsanwalt Helmut Reingruber vertreten wird, lehnt die Zahlung aber ab und weist die berufliche Nutzung seines Autos zurück. Rolf-Lutz Weidemann: »Er hat erklärt, dass er sein Auto ausschließlich zu privaten Zwecken nutze. Auf das Feld fahre er mit seinem Trecker, zur Bank mit dem Fahrrad.«

Artikel vom 18.10.2006