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Erst Schulden zahlen

Kreis: erst danach Auto anmelden


Kreis Paderborn (WV). Fahrzeuge können beim Straßenverkehrsamt Paderborn nicht mehr zugelassen werden, wenn der Antragsteller bei der Behörde noch in der Kreide steht. Erst wenn alle offenen Gebühren aus der Vergangenheit bezahlt sind, kann ein Auto angemeldet werden. Darauf hat gestern Landrat Manfred Müller hingewiesen und an das so genannte neue »Betreibungserleichterungsgesetz« erinnert. Auch die Gebühren für eine Zwangsstilllegung müssen erst bezahlt werden, bevor ein Wagen ein neues Kennzeichen erhält. Allein im Kreis Paderborn belaufen sich ausstehende Gebühren auf 35 000 Euro.

Artikel vom 18.10.2006