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Mit Cuttermesser bedroht

Ein Jahr auf Bewährung für versuchte räuberische Erpressung

Gütersloh (cu). Vor dem Schöffengericht Gütersloh ist am Freitag der Fall des Angeklagten W. aus Bünde verhandelt worden. Dem ehemaligen Patienten der Westfälischen Klinik wurde vorgeworfen, am 21. Juli versucht zu haben, Geld aus einem Lottogeschäft zu erbeuten.

Dabei soll er die Kassiererin mit einem Cuttermesser bedroht haben, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Als diese jedoch versuchte, die Polizei zu rufen, flüchtete der Angeklagte ohne Beute vom Tatort.
Vor Gericht gab der Angeklagte die Tat in vollem Umfang zu. W. erklärte, kurz vor der Entlassung aus der Alkoholentziehungskur der Westfälischen Klinik gestanden zu haben. Da er über kein Geld verfügte und sich selber in einer ausweglosen Situation sah, beschloss er, seine Probleme mit eine Raub zu lösen. Nach ziellosem Umherirren in der Stadt, fand er schließlich mit dem Lottogeschäft Höppner, Unter den Ulmen 60, den »passenden Ort« für seine Tat. W. betrat gegen 9 Uhr das Geschäft und bat die Kassiererin in einem entspannten Ton um den Inhalt der Kasse. Diese fühlte sich nach eigener Aussage zuerst auf den Arm genommen, verstand dann aber doch den Ernst der Lage, als der Täter seine Waffe zog. »Ich kann mich nicht daran erinnern, ob die Klinge des Cuttermessers ausgefahren war oder nicht«, erklärte das Opfer dem Richter schluchzend. Der Täter beteuerte jedoch, diese nicht ausgefahren zu haben.
Geistesgegenwärtig griff die Kassiererin zum Telefon, um die Polizei zu rufen. Als der Angeklagte dies sah, versuchte er, ihr das Telefon wieder zu entreißen. Die 36-Jährige wich jedoch reflexartig zurück und lief laut um Hilfe schreiend auf die Straße. »Da habe ich gemerkt, dass das Ganze eh keinen Zweck mehr hat«, sagte W. vor Gericht. Der Täter entfernte sich daher langsam vom Tatort, ohne die Verkäuferin noch einmal zu bedrohen. Wenig später konnte er von der Polizei ohne großen Widerstand festgenommen werden.
Das Opfer räumte vor Gericht ein, nur kurzfristig unter den psychischen Folgen der Tat gelitten zu haben. »Wenig später konnte ich meine Arbeit bereits wieder aufnehmen«, berichtete die Einzelhandelskauffrau.
Der Richter verurteilte den Angeklagten auch aufgrund dieser Tatsache zu einer milden Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen versuchter räuberischer Erpressung. Ebenfalls als strafmildernd sah der Richter das geringe Maß an Gewaltanwendung seitens des Täters an. Allerdings hat der Angeklagte einige Auflagen zu erfüllen: So muss sich der Alkohol- und Drogenabhängige in den nächsten Monaten einer stationären Entziehungstherapie unterziehen.

Artikel vom 14.10.2006