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Fit für den Winter


Seit dem 1. Januar 2006 ist ein neues Gesetz in Kraft, das Winterreifen indirekt vorschreibt. Die Regelungen finden sich in der Straßenverkehrsordnung (StVO), Paragraf 2, Absatz 3 A und lauten: »Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.«
l Der ADAC weist darauf hin, dass die Versicherung die Leistungen verweigern kann, wenn ein Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist. In solchen Fällen drohen nach der aktuellen StVO ein Bußgeld und Punkte in Flensburg wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.

Artikel vom 16.10.2006