16.10.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Geldstrafe von 350 Euro

Bernd Sasse-Westermann wurde verurteilt


Altkreis Lübbecke/Duisburg (Les). Nur im kleinen Kreis fand am Freitagabend die Verbandsspruchkammer-Sitzung in Duisburg-Kaiserau statt. Bereits am letzten Montag hatte nämlich der Vorsitzende für diese Tagung, Achim Rendelsmann, den Beklagten Bernd Sasse-Westermann in einem längeren Telefongespräch davon in Kenntnis gesetzt, dass er zu dieser Verhandlung nicht erscheinen müsse. Bernd Sasse-Westermann am Donnerstagabend bei der Kreisspruchkammer-Sitzung in Pr. Oldendorf: »Ich werde also auf keinen Fall nach Duisburg fahren.«
Verhandelt wurde also ohne den Beklagten, der nach Anhörung der Zeugen von der Verbandsspruchkammer zu einer Geldstrafe in Höhe von 350 Euro und zum Tragen der Verfahrenskosten verurteilt wurde. Jetzt muss Bernd Sasse-Westermann dieses Urteil, das ihm im Laufe der Woche schriftlich zugehen wird, nur noch annehmen, dann ist es auch rechtskräftig.

Artikel vom 16.10.2006