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Stichwort:
Studiengebühren


Die NRW-Landesregierung hat in diesem Sommer die Einführung von Studienbeiträgen an den Hochschulen beschlossen. Danach darf jede Universität selbst entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Beiträge von ihren Studierenden einfordert. Als Höchstbetrag wurde jedoch eine Summe von 500 Euro pro Semester festgelegt, die zum Wintersemester 2006/07 zunächst nur für neu eingeschriebene Studierende zu zahlen ist. Vom Sommersemester 2007 an gilt die Regelung für alle Studierenden. Der Senat der Universität Paderborn hatte sich schon im Februar für die Einführung des vollen Beitragssatzes ausgesprochen.

Artikel vom 13.10.2006