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»Maulkrankheit«
im Kreis Paderborn

Bei einem Rind in Bad Wünnenberg

Kreis Paderborn (WV). Bei einem Rind in Bad Wünnenberg ist die Blauzungenkrankheit festgestellt worden. Das teilte gestern das Paderborner Kreisveterinäramt mit. Dies sei der erste Fall von Blauzungenkrankheit im Kreis Paderborn, erklärte Kreispressesprecherin Michaela Pitz am Nachmittag.

Das Rind in Bad Wünnenberg war vor dem geplanten Verkauf bei einer Rind bei einer Routineuntersuchung aufgefallen. Gestern bestätigte das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt Krefeld die Blauzungenkrankheit, die im Volksmund auch Maulkrankheit genannt wird.
Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende, nur von besonderen Mücken übertragene Infektionskrankheit, an der vor allem Schafe, aber auch Ziegen und Rinder erkranken. Probleme bereitet die Erkrankung vor allem Schafen, die daran auch sterben können. Bei Rindern und Ziegen verläuft die Erkrankung meistens still, also ohne sichtbare Krankheitszeichen. Wenn überhaupt, zeigen sie nur leichte Symptome und gesunden in der Regel vollständig.
Kreispressesprecherin Michaela Pitz: »Angst haben muss niemand: Der Erreger der Blauzungenkrankheit ist für Menschen nicht gefährlich«. Fleisch und Milchprodukte könnten nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ohne Bedenken verzehrt werden.
Im Gegensatz zu vielen anderen Tierseuchen muss bei der Blauzungenkrankheit auch in der Regel kein Tier gekeult werden, weil der Virus von Mücken übertragen wird und sich die Tiere somit nicht gegenseitig anstecken. Die Tiere werden lediglich mit Anti-Mücken-Mitteln behandelt.
Auch dem Rind in Bad Wünnenberg geht es gut. Lediglich im Bereich der Zitzen waren bereits abgeheilte Wunden festzustellen. Nach Aussage des Landwirts habe es auch keinen kranken Eindruck gemacht und gut gefressen.
Der Betrieb in Bad Wünnenberg muss nicht gesperrt werden. Dem Tierhalter ist jedoch dringend empfohlen worden, die Tiere in der Nacht zum Freitag im Stall zu halten, um sie vor Mückenstichen zu schützen.
Um weitere Ausbrüche zu verhindern, wird ein so genanntes Gefährdungsgebiet mit einem Radius von 20 Kilometern rund um den Betrieb errichtet werden, indem dann auch ein Aufstallungsgebot für Ziegen, Schafe und Rinder von gestern 18 Uhr bis heute 7 Uhr gilt. Eine entsprechende Änderung der Landesverordnung ist derzeit in Arbeit und wird dem Kreis Paderborn voraussichtlich heute zugestellt.
Allen Tierhaltern wird zudem empfohlen, ihre Rinder, Schafe oder Ziegen mit einem gegen Insekten wirksames Mittel nach Anweisung des Hoftierarztes zu behandeln.(OWL-Seite)

Artikel vom 13.10.2006