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Alles zum Wohl der Kleinen tun

Kinderschutz gemeinsam gestalten - Fachtagung in der Anne-Frank-Schule

Gütersloh (gpr). Hilfen, Beratung und Schutzauftrag: Unter dem Motto »Kinderschutz gemeinsam gestalten« stellt der Fachbereich Jugend in Kooperation mit dem Kinderschutzbund und dem Kinderschutz-Zentrum Gütersloh in einer Fachveranstaltung am Dienstag, 24. Oktober, in der Zeit von 14 bis 18 Uhr den Kinderschutz in den Mittelpunkt.

Veranstaltungsort ist die Anne-Frank-Gesamtschule in der Düppelstraße 25b. Ziel der Fachveranstaltung ist es, Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendhilfe sowie Vertreter von Schulen, Kinder- und Jugendärzte, Hebammen und Richter in der Stadt Gütersloh umfassend zu informieren und mehr Sicherheit im Umgang bei Kindeswohlgefährdung zu vermitteln.
Den Einführungsvortrag »Alles Rechtens? Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - neue Herausforderungen und Verantwortlichkeiten in der Praxis« hält Dr. Thomas Meysen vom Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (Heidelberg). Seit dem 1. Oktober 2005 steht im Sozialgesetzbuch VIII eine Vorschrift zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: der »8a«. Die gesetzliche Konkretisierung platzt dabei mitten in ein komplexes gesellschaftliches Umfeld, das gegenwärtig bestimmt wird von einer medial geführten Diskussion zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Eine solche Atmosphäre befördere Fragen zu Neuregelungen wie: Was heißt der »8a« eigentlich für mich, wenn ich im Jugendamt oder bei einem Träger der freien Jugendhilfe im Kinderschutz arbeite? Wird das Jugendamt jetzt zur Meldebehörde? Muss ich jetzt noch mehr Verantwortung tragen und werde ich vielleicht sogar von strafrechtlicher Verfolgung bedroht?
Meysen vertritt die Auffassung, dass der öffentliche Druck beim Schutzauftrag den Blick eher auf die Verletzungen oder Misshandlungen beziehungsweise auf das eigene Wohl der Fachkräfte lenke und wegführe von den Beziehungen zu den Kindern und deren Familien. Gerade auf die Beziehung zur Familie komme es jedoch an, wenn Kinderschutz sowie Kooperation und Vernetzung mit anderen Hilfesystemen funktionieren soll. Die Fragen, die es in der Praxis zu beantworten gilt, seien daher auch weit zahlreicher. Mit seinem Vortrag will Meysen versuchen, vor dem rechtlichen Hintergrund erste fachliche Orientierungen zu geben.
Christine Gerber vom Stadtjugendamt München stellt in ihrem Vortrag die »Kindeswohlgefährdung - Von der Checkliste zur persönlichen Risikoabschätzung« in den Mittelpunkt. Dabei nimmt sie verschiedene Verfahren zur Risikoabschätzung unter die Lupe. Es sei davon auszugehen, dass die Entscheidung, ob ein Kind gefährdet sei, aus der Erhebung und Bewertung einer Vielfalt von Faktoren resultiere, so Gerber. »Bestrebungen, den Begriff der Kindeswohlgefährdung eindeutig zu definieren, sind deshalb wenig Erfolg versprechend«, betont die Fachfrau. Stattdessen müsse es Ziel sein, den Prozess der fachlichen Bewertung weiter zu qualifizieren. Checklisten könnten helfen, »blinde Flecken« zu überwinden und Fachkräfte auf Symptome aufmerksam zu machen, auf die sie bisher nicht oder zu wenig geachtet hätten. Checklisten würden jedoch nie Fehler oder »falsche« Prognosen ausschließen können. Die Risikoabschätzung sei ein laufender Prozess im engen Kontakt mit den Betroffenen.
Anschließend geht es um eine Bestandsaufnahme, welche »Frühen Hilfen« es in Gütersloh bereits gibt. Nähere Informationen zu dieser Fachveranstaltung gibt es bei Berthold Stuckmann vom Fachbereich Jugend unter Tel. 0 52 41/82 23 64 oder per E-Mail berthold.stuckmann@gt-net.de.

Artikel vom 12.10.2006