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Leinen- und Maulkorbzwang für Helmut bleibt

Schnathorster Hausfrau scheitert mit Klage gegen Bürgermeister vor Verwaltungsgericht

Von Horst-H. Griepenstroh
Hüllhorst/Minden (WB). Ihre Enttäuschung über das Urteil vermochte Monika Holdack aus Schnathorst nicht zu verbergen. Ihr Pit Bull Terrier Helmut muss auch in Zukunft einen Maulkorb tragen, wenn er außerhalb des Grundstückes geführt wird. Leinenzwang ist in Hüllhorst ohnehin obligatorisch.

Die Hausfrau aus dem Ortsteil Struckhof hat ein Herz für Hunde. Gleich vier Vierbeiner rennen freudig zur Tür, wenn dort jemand auf den Klingelknopf drückt. Das Problem allerdings ist, dass neben den beiden Mischlingen zwei Hunde der Rasse Pit Bull Terrier angehören, und die stehen im Landeshundegesetz NRW auf der Liste der so genannten »gefährlichen Hunde« ganz obenan. Wenn allerdings der Halter die Ungefährlichkeit seines Hundes nachweist, kann auf Antrag Befreiung von dieser Auflage erteilt werden.
Monika Holdack hatte das für die Pit Bull Terrier-Hündin Mädchen bereits vor Jahren erreicht und wünschte sich das nun auch für den sechsjährigen Rüden Helmut , den die während ihres ehrenamtlichen Engagements im Lübbecker Tierheim dort als einjährigen Hund lieb gewonnen hatte. »Mir war klar, dass ich einen Test absolvieren musste, doch dass hatte bei Mädchen ja auch geklappt«, erklärte gestern die Hausfrau, nachdem Hans-Joachim Höfelmeier, Richter am Mindener Verwaltungsgericht, ihren Antrag auf Befreiung von Leinen- und Maulkorbzwang abgelehnt hatte. Die Begründung: Gutachter Ulf Helming aus Bielefeld hatte während der Überprüfung des Tieres in der Kemner-Halle in Fabbenstedt vor etwa anderthalb Jahren Auffälligkeiten festgestellt und das Veterinäramt des Kreises hatte empfohlen, weder Leinen- noch Maulkorbzwang - zumindest vorerst - nicht aufzuheben. Der Hund habe zumindest in einem Fall eine gewisse Form von Ungehorsamkeit gezeigt und auch Beißbereitschaft signalisiert, als dem Tier ein mit Mantel, Hut und Stock bekleideter Mann gegenüber getreten sei.
Das sei keine rassespezifische Eigenschaft, sondern eher hundespezifisch, warf Verteidiger Dr. Christoph Franke aus Bielefeld ein. Jeder Hund gehe auf Distanz und zeige eine Abwehrhaltung, wenn er bedroht werde. Das jedoch mochte Richter Höfelmeier nicht gelten lassen. Die Gesetzeslage sei eindeutig.
Nun hat Monika Holdack noch ein einziges Mal erneut die Möglichkeit, Helmut von einem Gutachter überprüfen zu lassen. Besteht er auch diesen Test nicht, muss er zeitlebens einen Maulkorb tragen und an der Leine geführt werden, wenn jemand mit ihm das knapp zwei Meter hoch eingezäunte Grundstück verlässt. Monika Holdack allerdings fürchtet, erneut auf Ulf Helming als Gutachter zu treffen. Er habe Helmut eindeutig provoziert, indem er mit dessen Ball gespielt habe, während sie den Hund habe vorführen müssen. Dadurch sei er abgelenkt worden. Schließlich sei er eben mit diesem Ball immer belohnt worden, wenn er sich richtig verhalten habe. Diese trieb-ziel-orientierte Methode sei heute in der Hundeerziehung üblich, erklärt Ausbilder Arne Grapp gegenüber der LK.

Artikel vom 12.10.2006