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Freibeträge
fast halbiert

Staat kassiert Sparzins

Herford (HK). Von 2007 an gelten auf Grund einer Gesetzesänderung verringerte Sparerfreibeträge für Zinsen und sonstige Kapitalerträge. Die Höchstgrenzen für Freistellungsaufträge (Sparerfreibetrag inklusive Werbungskostenpauschale) betragen künftig maximal 801 Euro für Einzelpersonen (bislang 1421 Euro) und 1602 Euro für Eheleute (bislang 2842 Euro).

Für darüber hinaus gehende Erträge ist die Sparkasse verpflichtet, Zinsabschlagsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Haben Kunden lediglich der Sparkasse einen Freistellungsauftrag erteilt, brauchen diese nichts weiter zu unternehmen. Die Sparkasse wird das Freistellungsvolumen ebenso wie alle anderen Finanzdienstleistungsunternehmen automatisch prozentual anpassen.
Wenn Kunden jedoch weitere Freistellungsaufträge erteilt haben (zum Beispiel bei einer anderen Bank oder bei einer Bausparkasse), sollten sie die Aufteilung ihres Freistellungsvolumens prüfen und gegebenenfalls eine Neuaufteilung vornehmen. Hierbei unterstützen die Kundenberater der Sparkasse Herford gerne. Sie helfen den Kunden bei der optimalen Gestaltung der Freistellungsaufträge und halten steuerlich günstige Geldanlagen bereit. Darauf sollten insbesondere Kunden ihr Augenmerk richten, die in diesem Jahr ihren Sparerfreibetrag nicht voll ausschöpfen und deren Kapitalerträge dann aber ab 2007 den Freibetrag überschreiten.
Für alle, die sich einen Überblick über die wichtigsten steuerlichen Veränderungen verschaffen wollen, bietet die Sparkasse in allen Filialen eine kostenlose, vierseitige Kundeninformation an.

Artikel vom 11.10.2006