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Amokläufer war schuldunfähig


Paderborn (pic). Der Amokläufer, der Ende Juni in einem Paderborner Baumarkt mit einer Axt wahllos auf Kunden einschlug und dabei im Gartenmarkt einen 73-jährigen Rentner aus Lichtenau lebensgefährlich verletzte, war zur Tatzeit schuldunfähig. Das hätten psychiatrische Gutachten ergeben, teilte gestern Oberstaatsanwalt Horst Rürup mit. Die Staatsanwaltschaft hat gegen den 34-jährigen Paderborner ein Verfahren zur Sicherungsverwahrung eingeleitet. Darüber hat demnächst das Schwurgericht des Landgerichts zu entscheiden. Der Amokläufer bilde eine Gefahr für die Allgemeinheit und gehöre in eine psychiatrische Einrichtung, meinte Rürup. Der Fall hatte in Paderborn für großes Aufsehen gesorgt.

Artikel vom 11.10.2006