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Verfahren bisher
ohne Widerspruch

Flurbereinigung: Frist läuft ab

Von Annemarie Bluhm-Weinhold
Steinhagen (WB). Zwei Wochen haben die Unterlagen ausgelegen, bis Ende nächster Woche können noch Einwendungen erhoben werden gegen die Unternehmens-Flurbereinigung im Rahmen des A 33-Baus. Bislang aber hat es noch keine Widersprüche gegeben.

Auch die Resonanz im Steinhagener Rathaus sei eher gering gewesen, lediglich 25 Bürger hätten sich die ausgelegten Unterlagen angesehen, aber auch dort keine Einwendungen zu Protokoll gegeben. Das erklärte Planungsdezernent Hans-Heinrich Hölscher vom Bielefelder Amt für Agrarordnung auf Anfrage des WESTFALEN-BLATTes.
Seine Abteilung hat das Verfahren vorbereitet, Widerspruchsbehörde ist allerdings die Obere Flurbereinigungsbehörde bei der Bezirksregierung Münster. Dorthin haben also die betroffenen Grundbesitzer Anregung und Kritik zu richten - übrigens kostenfrei, wie Hölscher betont.
Die Obere Flurbereinigungsbehörde ist auch die, die offiziell den Beschluss, das Verfahren aufzunehmen, in die Wege geleitet hat. Der trägt den Status der sofortigen Vollziehung, Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Münster hätten also keine aufschiebende Wirkung. Zum Jahresende vielleicht schon, spätestens Anfang 2007, so hofft Hans-Heinrich Hölscher, könnte der Beschluss zur Einleitung des Flurbereinigungsverfahrens rechtskräftig werden. »Wir müssen schnell in das weitere Verfahren einsteigen. Es braucht einfach seine Zeit vor dem Baubeginn«, sagt er. Denn dann stehen die konkreten Gespräche mit den Grundeigentümern an.
Nicht unwesentlich zerschneidet die Autobahntrasse landwirtschaftliche Flächen und Zuwegungen. Das war, wie mehrfach berichtet, auch der Grund, warum die Steinhagener Landwirte selbst das Flurbereinigungsverfahren beantragt hatten. Die Beeinträchtigungen und Nachteile durch die A 33 zu mildern oder gering zu halten, das nennt auch das Amt für Bodenordnung als Maßgabe.
Und somit steht im weiteren Verfahren eine Wertermittlung von Grund und Boden und später eine Neuordnung und -zuteilung der Flächen an. Die Wertermittlung, die sich nicht nach der Größe, sondern dem Nutzwert eines Grundstücks richte, brauche ihre Zeit, um alle Interessen gleich behandeln zu können, so Hölscher. Insgesamt schätzt er die Dauer für das gesamte Neuordnungsverfahren auf sechs bis acht Jahre.

Artikel vom 07.10.2006