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Stichwort Wandergesellen


Wanderjahre, auch Walz oder Tippelei genannt, waren im Mittelalter bis Ende des 19. Jahrhunderts für einen Gesellen Voraussetzung, um Meister werden zu können. Heute ist die Walz freiwillig, aber immer noch an feste Regeln gebunden. Wandern darf nur, wer die Gesellenprüfung bestanden hat, schuldenfrei, ledig und kinderlos, nicht vorbestraft und jünger als 30 Jahre ist. In Herbergen treffen sich Gesellen, die auf der Walz sind oder wandern wollen. Der breitkrämpige Hut darf z.B. nur beim Essen und Trinken als Geste der Dankbarkeit abgenommen werden. Nur freie Menschen durften im Mittelalter Hüte tragen.

Artikel vom 07.10.2006