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Sexkontakte zu
einer 13-Jährigen

Gericht gewährt Bewährungschance

Herford (cl). Ein Jahr und neun Monate Gesamtstrafe, ausgesetzt für drei Jahre zur Bewährung, verhängte das Jugendschöffengericht gegen den 31 Jahre alten Elmar O. (Namen geändert) aus Bünde. Er hatte zwischen Juli und Oktober 2004 eine Beziehung zu der 13-jährigen Olivia, die allerdings im selben Zeitraum auch eine weitere sexuelle Beziehung pflegte.

Zwischen dem damals 29-jährigen Angeklagten und dem Mädchen kam es mindestens achtmal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Strafrechtlich ist dies schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes. In dem Urteil sind sechs Monate auf Bewährung enthalten, die das Bünder Amtsgericht am 1. Dezember 2005 wegen gefährlicher Körperverletzung ausgesprochen hatte: Elmar O. hatte beim Bünder Frühlingsfest einem Kontrahenten eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen.
Die inzwischen 15-Jährige musste ganz kurz als Zeugin aussagen und bestätigte pauschal die ausführlichen Angaben, die sie am 14. Februar schon gegenüber einer Kripobeamtin gemacht hatte. Der Angeklagte räumte alle Anklagevorwürfe ein.
Nach der Kinder- und Jugendpsychiatrie Marsberg ging Elmar O. freiwillig bis zum 21. Lebensjahr in ein Mindener Kinderheim. Dort verließ er die Hauptschule nach Klasse 8, flog aber eine Woche vor der Gesellenprüfung aus der heiminternen Malerausbildung raus. Von da an ging es kontinuierlich mit ihm bergab. Der junge Mann war viele Jahre arbeits- und obdachlos. Erst in diesem Frühjahr berappelte er sich, verließ Bünde und fand über den Sozialberatungsdienst eine Unterkunft im Betreuten Wohnen in Herford.
Er befolgt zuverlässig die Anweisungen seines Betreuers ebenso wie die des Bewährungshelfers und versucht mit aller Kraft, festen Boden unter den Füßen zu bekommen. Auch die Gesellenprüfung will er trotz seines fortgeschrittenen Alters nachholen.
Diese Anstrengungen honorierten Staatsanwältin Robin, der Vorsitzende Richter Dieter Bollhorst und die Schöffen ebenso wie Verteidiger Dirk Baumann. 200 Sozialstunden wurden als fühlbare Sanktion auferlegt.
Vor wenigen Wochen war ein erster Prozesstermin geplatzt. Das Mädchen war zwar erschienen, um seine Aussage zu machen. Es hatte sich irritiert im Gerichtssaal umgesehen und war wieder gegangen, bevor sie als Zeugin aufgerufen werden konnte.

Artikel vom 07.10.2006