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Fuß vom Gas: Tempo 30 am LFG

Bezirksregierung Detmold bestätigt Verkehrsanordnung des Kreises

Büren (WV). Vor dem Bürener Liebfrauengymnasium soll die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Studenkilometer reduziert werden. Das hat jetzt die Bezirksregierung in Detmold bestätigt.

»Die Anordnung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern durch den Kreis Paderborn ist nicht zu beanstanden«, so die Kernaussage der Bezirksregierung Detmold in ihrem Schreiben an den Kreis. Damit kann jetzt Realität werden, was Landrat Manfred Müller bereits im April dieses Jahres angeordnet und mit Nachruck verfolgt hat. Sowohl die Polizei als auch das Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn hatten sich für eine solche Temporeduzierung vor der Schule ausgesprochen, weil viele Schüler die Straße überqueren würden, und das nicht nur im Bereich der eigentlich dafür vorgesehenen Fußgängerampel. Zudem werde der Seitenstreifen der Landesstraße 637 in Richtung Büren von den Schülern als Parkstreifen genutzt, so dass in diesem Bereich noch mehr Fußgänger unterwegs seien.
Zuständig für Landesstraßen ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW, der das allerdings anders sah. Sowohl das Verkehrsaufkommen als auch das Geschwindigkeitsniveau würden dem Landesstraßencharakter entsprechen. Die Anordnung des Kreises Paderborn sei somit nicht zwingend notwendig im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, da sicherheitsrelevante Auffälligkeiten, sprich ein hohes Unfallgeschehen, nicht auszumachen seien. Der Landesbetrieb hatte deshalb die Bezirksregierung um Überprüfung gebeten. Im Rahmen eines Ortstermins hatten sich dann alle Beteiligten einen persönlichen Eindruck verschafft und zunächst erst einmal auf eine Geschwindigkeitsmessung verständigt. Durchschnittlich fuhren die Autofahrer danach mit 58 km /h in Richtung Stadtmitte und 52,5 km/h in Richtung Brenken. Zu hoch für einen Schulbereich befand jetzt auch die Bezirksregierung und schloss sich »unter Berücksichtigung der besonderen Situation des Einzelfalls« der Auffassung des Landrates an. Außerdem sei die Überwachung der Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h unbedingt erforderlich, so die Empfehlung aus Detmold.
»Ich bin sehr froh und erleichtert über dieses Ergebnis«, so Müller. »Wir müssen uns daran gewöhnen, vor sensiblen Stellen wie Kindergärten und Schulen grundsätzlich langsamer zu fahren.«
Zuständig für die Umsetzung der Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW. Sobald die Schilder stehen, werde gerade in der Anfangszeit das Tempo 30-Gebot überwacht werden, so die Ankündigung des Landrats.

Artikel vom 07.10.2006