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Am 15. Oktober muss das
Geflügel wieder in den Stall

In Delbrück, Paderborn, Salzkotten und Hövelhof

Kreis Paderborn (WV). Sämtliches Geflügel muss vom 15. Oktober an in sogenannten Risikogebieten auch im Kreis Paderborn aus Furcht vor Vogelgrippe wieder in den Stall. Von der Aufstallpflicht betroffen sind Delbrück und Teile von Hövelhof, Salzkotten und Paderborn. Die Regelung gilt zunächst bis Februar 2007, teilte am Freitag Pressesprecherin Michaela Pitz von der Kreisverwaltung mit.

Das nördliche Kreisgebiet hat sich in den vergangenen Jahren mit seinen zahlreichen Feuchtgebieten zu einem herausragenden Durchzugs-, Rast- und Überwinterungsgebiet für Wasservögel entwickelt. Die Aufstallpflicht im nördlichen Kreisgebiet soll ein Einschleppen des Geflügelpestvirus in Hausgeflügelbestände verhindern. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine hoch ansteckende Tierseuche, die durch infizierte Wildvögel übertragen werden kann. Mit dem Einsetzen des Vogelzuges im Herbst sammeln sich in den genannten Gebieten wildlebende Wat- und Wasservögel, da hier die größeren Feuchtbiotope wie das Steinhorster Becken sowie die Lippe- und Hederauen liegen.
»Im Augenblick müssen wir alles tun, um einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern«, erklärt Abteilungsleiter Michael Beninde. Durch den Zuzug der Wildvögel, der in diesen Tagen einsetze, werde sich die Lage weiter verschärfen, zumal der nördliche Bereich des Kreises eine hohe Geflügeldichte aufweise. Ein Seuchengeschehen hätte auch im Kreis Paderborn fatale Folgen wie Bestandstötungen oder Sperrmaßnahmen und die Vernichtung zahlreicher Existenzen zur Folge.
Wer in den genannten Gebieten Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, muss diese von Sonntag, 15. Oktober, an wieder in geschlossenen Ställen oder ähnlichen Vorrichtungen wie Volieren halten. Wichtig sei, dass die Vorrichtungen über eine dichte Abdeckung verfügen, damit kein Kot durchdringen könne. Auch müssten die Seiten beispielsweise durch engmaschigen Draht gesichert sein, um ein Eindringen von Wildvögeln zu verhindern.
Der Kreis Paderborn erinnert zudem noch einmal an die Pflicht, sämtliches Geflügel bei der Kreisverwaltung und der Tierseuchenkasse anzuzeigen, sofern noch nicht geschehen. Gemeldet werden muss Alles, um im Falle des Falles die Infektionsquelle ermitteln zu können.
Grundsätzlich gilt nach wie vor bundesweit eine allgemeine Aufstallpflicht. Eine Verordnung des Bundes hatte im Mai nach Ende des Vogelzugs die generelle Freilandhaltung in so genannten Nicht-Risikogebieten möglich gemacht. Auch der Kreis Paderborn hatte von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Lediglich die Delbrücker Ortsteile mit ihrer hohen Geflügeldichte (mit Ausnahme von Bentfeld und Ostenland) galten deshalb in den vergangenen Monaten als Risikogebiet im Sinne der Geflügelaufstallungs-Verordnung: Hier mussten die Geflügelhalter einen Antrag auf Freilandhaltung beim Kreisveterinäramt stellen. 140 Geflügelhalter haben davon Gebrauch gemacht.
Diese Genehmigungen gelten vom 15. Oktober an nicht mehr. Durch die dann in Kraft tretende Tierseuchenverfügung des Kreises ist das nördliche Kreisgebiet zum Risikogebiet erklärt worden. Betroffen sind rund 1400 Betriebe mit rund einer Million Stück Geflügel. In allen anderen Teilen des Kreisgebiets können die Tiere nach wie vor im Freien gehalten werden.
Informationen sind auch im Internet abrufbar.
www.kreis-paderborn.de

Artikel vom 07.10.2006