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Große Einschnitte
bei Absetzbarkeit

Steueränderungsgesetz: wichtigste Neuerungen

Von Uwe Prepens
Kreis Herford (HK). Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat dem Steueränderungsgesetz 2007 zugestimmt. Die hierin vorgesehenen Änderungen sind somit zum 1. Januar 2007 an gültig.

Das Steueränderungsgesetz sieht Einschnitte für Pendler, Kleinsparer sowie Familien mit älteren Kindern vor. Zudem beinhaltet es die so genannte Reichensteuer für Spitzenverdiener sowie Einschränkungen bei der Absetzbarkeit privater Arbeitszimmer. Die Regelungen im Einzelnen:
Pendler-
pauschale
Ab dem 1. Januar 2007 entfällt die Pendlerpauschale, wenn der Arbeitsplatz bis zu 20 Kilometer vom Wohnort entfernt ist. Für »Fernpendler« werden die Aufwendungen für Fahrtkosten ab dem 21. Kilometer wie bisher mit 30 Cent pro Kilometer angesetzt.
Sparerfreibetrag Der Sparerfreibetrag wird für Ledige auf 750 Euro pro Jahr und für Verheiratete auf 1500 Euro in etwa halbiert (bisher 1370 Euro Ledige; 2740 Euro Verheiratete). Zins- und Kapitalerträge, die darüber hinausgehen, müssen ab dem 1. Januar 2007 der Einkommensteuer unterworfen werden.
Kindergeld
Für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 wird das Kindergeld nur noch 25 Jahre statt bislang 27 Jahre gezahlt. Eine Übergangsregelung sieht für Kinder des Jahrgangs 1982 eine Zahlung des Kindergeldes bis zum 26. Geburtstag vor. Das Gleiche gilt für die Gewährung des Kinderfreibetrages.
Reichensteuer
Für Topverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro (Verheiratete 500 000 Euro) wird der Spitzensteuersatz von 42 auf 45 Prozent steigen. Wegen verfassungsrechtlicher Bedenken werden im Jahr 2007 aber alle Gewinneinkünfte - sowohl von Selbstständigen als auch Freiberuflern - ausgenommen. Ab 2008 sollen zusammen mit der Unternehmensteuerreform auch die Gewinneinkünfte einbezogen werden.
Arbeitszimmer
Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer werden nur noch dann vom Fiskus berücksichtigt, »wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet«. Daher können etwa Lehrer künftig die Kosten für ein Arbeitszimmer nicht mehr steuermindernd geltend machen.
Bergmannsprämie
Die 50 Jahre alte und laut Finanzministerium »seit langem arbeitsmarktpolitisch überholte« Bergmannsprämie wird 2007 gesenkt und Anfang 2008 ganz abgeschafft.
Neben dem Steueränderungsgesetz 2007 hat der Bundesrat im Sommer auch das »Erste Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft« (so genanntes »Mittelstandsentlastungsgesetz«) endgültig verabschiedet. Die hierin vorgesehenen Änderungen sind größtenteils zum 1. Januar 2007 anzuwenden.
Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen:
Anhebung der steuerlichen Buchführungspflichtgrenze
Ab dem 1. Januar 2007 wird die steuerliche Buchführungspflichtgrenze gewerblicher Unternehmer sowie von Land- und Forstwirten auf 500 000 Euro Umsatz angehoben. Bisher lag die Grenze bei 350 000 Euro .
Anhebung der Grenze für Kleinbetragsrechnungen
Ebenfalls zum 1. Januar wird die Grenze für Kleinbetragsrechnungen von 100 Euro auf 150 Euro angehoben.
Statistikpflicht im Produzierenden Gewerbe
Die Statistikpflicht im Produzierenden Gewerbe wird entschärft. Ab dem 1. Januar sind nur noch Unternehmen mit mindestens 50 statt bisher 20 Beschäftigten verpflichtet, monatlich Auskunft über die Anzahl der Mitarbeiter, die Arbeitsstunden, die Lohn- und Gehaltssummen, den Umsatz, den Auftragseingang, die gesamte Produktion sowie die Reparatur-, Montage und Lohnveredelungsarbeiten zu geben. Nach Regierungsangaben entlastet die Änderung 25 000 von bisher 48 000 betroffenen Unternehmen. Die entlasteten Unternehmen müssen nun jährlich Auskünfte über die oben genannten Punkte geben (Ausnahme: Angaben zur gesamten Produktion sowie zu Reparatur-, Montage und Lohnveredelungsarbeiten haben vierteljährlich zu erfolgen).

Artikel vom 07.10.2006