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Osterfeuersatzung: LBA und FDP sagen nein


Löhne (ke). Die neue Osterfeuersatzung soll dem Ordnungsamt Hilfestellung leisten bei den Genehmigungen der anzumeldenden Feuer. Einstimmig ist vom Rat in der jüngsten Sitzung die Aufnahme des von der SPD-Fraktion beantragten Wortes »insbesondere« in die ordnungsbehördliche Verordnung entsprochen worden. Demnach sind Osterfeuer im Sinne der Satzung insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass der Veranstalter eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder Verein ist. (LÖHNER ZEITUNG vom 25. September) Mit 36 gegen sechs Stimmen von LBA und FDP wurde hingegen das modifizierte Satzungwerk abgeleht. Auf diese Feststellung legt Dr. Hermann Ottensmeier, Vorsitzender der LBA-Fraktion wert.
Zuvor waren, wie ebenfalls gemeldet, Änderungsanträge der Löhner Bürger-Allianz, die sich auf eine Verkürzung der Abstandsregelung, Reduzierung der Betreuung der Feuer durch mindestens zwei volljährige Personen und die Einfügung des Wortes Gruppe in den berechtigten Kreis der Veranstalter sowie die Höhe der Bußgelder bei Verstößen mehrheitlich abgelehnt worden.

Artikel vom 06.10.2006